Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden

    Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.

    Online-Dienst

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    FB 6, SG Hoch- und Tiefbau (FB 6, SG Hoch- und Tiefbau)

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    Telefon Festnetz: +49 3733 425 163

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    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

     

    Verfahrensablauf

    Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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