Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer, Abmeldung beantragen

    Hinweise für Niederfrohna

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Niederfrohna

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

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    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abgaben / Steuern (Abgaben / Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    09212 Limbach-Oberfrohna

    Postfachadresse

    Postfach 1352

    09205 Limbach-Oberfrohna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49372278118

    E-Mail: finanzen@limbach-oberfrohna.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niederfrohna

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • Hundesteuermarke
    • gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niederfrohna

    • Sie haben die Hundehaltung beendet (beispielsweise aufgrund Verkaufs oder Tod des Hundes) oder sind aus der Stadt oder Gemeinde weggezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Niederfrohna

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Niederfrohna

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niederfrohna

    Sie können die Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise beilegen.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Hinweise für Niederfrohna

    Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen. Die Hundesteuersatzungen sehen regelmäßig eine Abmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Hinweise für Niederfrohna

    keine

    Hinweis: Sie erhalten gegebenenfalls die zuviel gezahlte Hundesteuer zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Niederfrohna

    Bitte reichen Sie einen Nachweis sowie die Hundesteuermarke ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en