Hundesteuer, Abmeldung beantragen
Hinweise für Niederfrohna
Beschreibung
Hinweise für Niederfrohna
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.
Online-Dienst
Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Abgaben / Steuern (Abgaben / Steuern)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1352
09205 Limbach-Oberfrohna
Kontakt
Telefon Festnetz: +49372278118
E-Mail: finanzen@limbach-oberfrohna.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Niederfrohna
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Hundesteuermarke
- gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)
Voraussetzungen
Hinweise für Niederfrohna
- Sie haben die Hundehaltung beendet (beispielsweise aufgrund Verkaufs oder Tod des Hundes) oder sind aus der Stadt oder Gemeinde weggezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Niederfrohna
- § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
- § 7 Absatz 2 SächsKAG – Gemeindesteuern
Rechtsbehelf
Hinweise für Niederfrohna
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Niederfrohna
Sie können die Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise beilegen.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.
Fristen
Hinweise für Niederfrohna
Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen. Die Hundesteuersatzungen sehen regelmäßig eine Abmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Hinweise für Niederfrohna
keine
Hinweis: Sie erhalten gegebenenfalls die zuviel gezahlte Hundesteuer zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Niederfrohna
Bitte reichen Sie einen Nachweis sowie die Hundesteuermarke ein.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen