Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer, Befreiung beantragen

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit.

    Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, beispielsweise weil er blind oder taub ist.

    In den meisten sächsischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetags – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Liegenschaften/Steuern (Liegenschaften/Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Straße 100

    02957 Krauschwitz i.d. O.L.

    Kontakt

    E-Mail: steuern@gemeinde-krauschwitz.de

    Fax: 035771 525 17

    Telefon Festnetz: 035771 525 22

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B, Bl, aG, oder H;
    • bei gewerblicher Hundehaltung zusätzlich Handelsregisterauszug des Betriebes

    Voraussetzungen

    Nachweis der Erforderlichkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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