Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer, Anmeldung beantragen

    Hinweise für Heidenau

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heidenau

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100009_472c43dfc2ed508c3aca9388ce686d881663994ad3ac6572ad30582e22c6738b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung - Steuern (Finanzverwaltung - Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dresdner Straße 47

    01809 Heidenau

    Kontakt

    E-Mail: gewerbesteuer@heidenau.de

    Telefon Festnetz: +49 3529 571203

    Telefon Festnetz: +49 3529 571217

    E-Mail: hundesteuer@heidenau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heidenau

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heidenau

    • Sie sind Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes.
    • Wer als Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes gilt, ist in der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heidenau

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heidenau

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heidenau

    Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.

    Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Hinweise für Heidenau

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Stadt oder Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Hinweise für Heidenau

    Der Steuersatz beträgt im Kalenderjahr:

    • für den ersten Hund 90,00 EUR
    • für den zweiten Hund 108,00 EUR
    • für jeden weiteren Hund 126,00 EUR

    Der Steuersatz für das Halten von gefährlichen Hunden beträgt im Kalenderjahr:

    • für einen Hund 480,00 EUR
    • für jeden weiteren Hund 660,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gegebenenfalls von der Steuer befreit sind

    • Blindenhunde,
    • Diensthunde,
    • Herdengebrauchshunde sowie
    • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Unabhängig von der Möglichkeit der Befreiung darf die Stadt oder Gemeinde nach herrschender Auffassung für gewerblich genutzte Hunde (etwa im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht) keine Hundesteuer erheben. Eines ausdrücklichen Befreiungstatbestandes in der Hundesteuersatzung bedarf es daher nicht.

    Zuchthunde, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht gehalten werden, sind regelmäßig nicht steuerbefreit, allerdings werden teilweise Steuerermäßigungen vorgesehen (sog. Zwingersteuer). Das Nähere ist der jeweiligen Hundesteuersatzung zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en