Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer, Anmeldung beantragen

    Hinweise für Riesa

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Riesa

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100009_09f957d0433d726703e320a0ea83a6596d1612f93e8a2d449dce1a660d7e2db9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Hundesteuer (Abteilung Hundesteuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 13

    01589 Riesa

    Postfachadresse

    Postfach 100083

    01571 Riesa

    Kontakt

    E-Mail: doreen.hahn@stadt-riesa.de

    Telefon Festnetz: +49 3525 700 407

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Riesa

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Riesa

    • Sie sind Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes.
    • Wer als Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes gilt, ist in der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Riesa

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Riesa

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Riesa

    Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.

    Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Hinweise für Riesa

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Stadt oder Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Hinweise für Riesa

    Zone I

    a) für den ersten Hund 92,00 Euro

    b) für den zweiten Hund 184,00 Euro

    c) für jeden weiteren Hund 184,00 Euro

     

    Zone II

    a) für den ersten Hund 65,00 Euro

    b) für den zweiten Hund 130,00 Euro

    c) für jeden weiteren Hund 130,00 Euro

     

    Zone I erfasst die Stadtgebiete Riesa, ausgenommen Ziegeleistraße, und die Stadtteile Gröba, Merzdorf, Pausitz und Weida, entsprechend der Anlage.

    Zone II erfasst die Stadtteile Canitz, Göhlis, Jahnishausen, Leutewitz, Mautitz, Mergendorf, Nickritz, Oelsitz, Pochra, Poppitz sowie Ziegeleistraße im Stadtgebiet Riesa entsprechend der Anlage.

    Der Steuersatz für das Halten eines gefährlichen Hundes beträgt im Kalenderjahr 300,00 € für den ersten Hund und 600,00 € für jeden weiteren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gegebenenfalls von der Steuer befreit sind

    • Blindenhunde,
    • Diensthunde,
    • Herdengebrauchshunde sowie
    • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Unabhängig von der Möglichkeit der Befreiung darf die Stadt oder Gemeinde nach herrschender Auffassung für gewerblich genutzte Hunde (etwa im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht) keine Hundesteuer erheben. Eines ausdrücklichen Befreiungstatbestandes in der Hundesteuersatzung bedarf es daher nicht.

    Zuchthunde, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht gehalten werden, sind regelmäßig nicht steuerbefreit, allerdings werden teilweise Steuerermäßigungen vorgesehen (sog. Zwingersteuer). Das Nähere ist der jeweiligen Hundesteuersatzung zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en