Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer, Anmeldung beantragen

    Hinweise für Görlitz

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Görlitz

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern (Sachgebiet Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untermarkt 6-8

    02826 Görlitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3581 67 1303

    E-Mail: steuern@goerlitz.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Görlitz

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Görlitz

    • Sie sind Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes.
    • Wer als Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes gilt, ist in der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Görlitz

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Görlitz

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Görlitz

    Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.

    Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Hinweise für Görlitz

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Stadt oder Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Hinweise für Görlitz

    102,00 EUR im Kalenderjahr für die Haltung des 1. Hundes

    138,00 EUR im Kalenderjahr für die Haltung des 2. Hundes

    174,00 EUR im Kalenderjahr für die Haltung jedes weiteren Hundes im gleichen Haushalt

    768,00 EUR im Kalenderjahr für jeden gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Hundesteuersatzung

    Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden zu diesem Zeitpunkt in der Stadt Görlitz gehaltenen Hund.

    Beginnt die Hundehaltung bzw. die Steuerpflicht innerhalb des Jahres, so wird die Hundesteuer anteilig für das Kalenderjahr festgesetzt.

    Hinweis: Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Gegebenenfalls sind Hunde von der Steuer befreit (vgl. §5 Abs. 2 Hundetsuersatzung)

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Unabhängig von der Möglichkeit der Befreiung darf die Gemeinde nach herrschender Auffassung für gewerblich genutzte Hunde (etwa im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht) keine Hundesteuer erheben. Eines ausdrücklichen Befreiungstatbestandes in der Hundesteuersatzung bedarf es daher nicht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Görlitz

    Die Bezahlung der Hundesteuer ist zu den auf dem Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten zu veranlassen. Sie können die gesamte Jahressteuer auch bereits zur ersten Fälligkeit im Jahr für das gesamte Jahr bezahlen.

    Zu den Zahlungsmöglichkeiten können Sie sich bei www.goerlitz.de/stadtkasse erkundigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en