Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer, Anmeldung beantragen

    Hinweise für Lichtenstein/Sa.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenstein/Sa.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer, Anmeldung beantragen

    ID: L100009_6010285-6004063-134-6016737-6000390

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern, Abgaben und Gebühren (Sachgebiet Steuern, Abgaben und Gebühren)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badergasse 17

    09350 Lichtenstein/Sa.

    Postfachadresse

    Postfach 1131

    Postfach 1131

    09347 Lichtenstein/Sa.

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenstein/Sa.

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenstein/Sa.

    • Sie sind Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes.
    • Wer als Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes gilt, ist in der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenstein/Sa.

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Lichtenstein/Sa.

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenstein/Sa.

    Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.

    Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Hinweise für Lichtenstein/Sa.

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Stadt oder Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Hinweise für Lichtenstein/Sa.

    Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr

    • für den ersten Hund 79,00 Euro,
    • für jeden weiteren Hund 100,00 Euro.

     

    Der Steuersatz für das Halten eines gefährlichen Hundes nach § 2 Abs. 3 Hundesteuersatzung der Stadt Lichtenstein/Sa. beträgt im Kalenderjahr

    • für den ersten Hund 250,00 Euro,
    • für jeden weiteren Hund 500,00 Euro.

     

    Nachfolgende Hundegruppen sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander gelten als gefährliche Hunde:

    • American Staffordshire Terrier
    • Bullterrier
    • Pitbull Terrier
    • Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde festgestellt wurde

    Hinweis: Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, so ist der Steuersatz anteilig zu ermitteln.

     

     Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von:

    • Blindenführhunden,
    • Diensthunden der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes,
    • Hunden, die innerhalb von 18 Monaten vor dem in § 10 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt die Rettungshundetauglichkeitsprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
    • Hunden, die von Artisten und Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden,
    • Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit diese Hunde für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich sind,
    • Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u.ä. Einrichtungen untergebracht sind,
    • Herdengebrauchshunden.

    Von der Steuerbefreiung ausgenommen sind gefährliche Hunde.

     

    Unabhängig von der Möglichkeit der Befreiung darf die Gemeinde nach herrschender Auffassung für gewerblich genutzte Hunde (etwa im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht) keine Hundesteuer erheben. Eines ausdrücklichen Befreiungstatbestandes in der Hundesteuersatzung bedarf es daher nicht.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenstein/Sa.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en