Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

    Abschlüsse von Fachschulen sowie von kirchlichen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der DDR, Anerkennung beantragen

    In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter. Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung als Schulaufsichtsbehörde für folgende Abschlüsse eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit einem entsprechenden bundesdeutschen Abschluss:

    Beschreibung

    In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter. Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung als Schulaufsichtsbehörde für folgende Abschlüsse eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit einem entsprechenden bundesdeutschen Abschluss:

    • Technische Assistenten*
    • Ingenieurpädagogen / Ökonompädagogen / Medizinpädagogen
    • kirchliche und sonstige öffentliche Ausbildungsabschlüsse

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) – Ausländische Berufsqualifikationen (Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) – Ausländische Berufsqualifikationen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Nagel-Straße 1

    02625 Bautzen

    Postfachadresse

    Postfach 44 44

    02634 Bautzen

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften des vollständigen Abschlusszeugnisses, das der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
    • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
    • bei Namensänderung ein Nachweis über diesen (z.B. Eheurkunde)
    • ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
    • ggf. Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll

    Voraussetzungen

    Gleichwertigkeit des Abschlusses / Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Abschluss

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen, Einzelheiten entnehmen Sie dem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum Standort Chemnitz des Landesamtes für Schule und Bildung auf und lassen Sie sich beraten.
    • Reichen Sie Ihren Antrag beim Landesamt für Schule und Bildung mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen ein.
    • Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses bzw. Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Über die anfallenden Gebühren informiert Sie der Standort Chemnitz des Landesamtes für Schule und Bildung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en