• Wildenfels (Landkreis Zwickau, Sachsen)
Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

Erzieher / Erzieherin, Anerkennung eines Berufsabschlusses aus der DDR beantragen

Auf Antrag kann für nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR erworbene Erzieherabschlüsse auf Fachschulniveau eine Anerkennung in einem Tätigkeitsfeld des Berufsabschlusses "Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin" erfolgen.

Beschreibung

Auf Antrag kann für nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR erworbene Erzieherabschlüsse auf Fachschulniveau eine Anerkennung in einem Tätigkeitsfeld des Berufsabschlusses "Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin" erfolgen.

Ansprechpartner

Standort Zwickau (Standort Zwickau)

Adresse

Hausanschrift

Makarenkostraße 2

08066 Zwickau

Postfachadresse

Postfach 200 942

08009 Zwickau

Öffnungszeiten

Besuchszeit (außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung) Mo geschlossen Di 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

Kontakt

E-Mail: poststelle-z@lasub.smk.sachsen.de

Fax: +49 375 4444-5555

Telefon Festnetz: +49 375 4444-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos)
  • amtlich beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses

Voraussetzungen

Sie haben Ihre Ausbildung als Erzieher* auf Fachschulniveau in der ehemaligen DDR absolviert.

Folgende Berufsabschlüsse können anerkannt werden:

  • Krippenerzieher – im Tätigkeitsfeld Krippe
  • Kindergärtner – im Tätigkeitsfeld Kindergarten
  • Gruppenerzieher – im Tätigkeitsfeld Kindergarten
  • Horterzieher – im Tätigkeitsfeld Hort
  • Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit im Schulhort – im Tätigkeitsfeld Hort
  • Unterstufenlehrer – im Tätigkeitsfeld Hort
  • Lehrer für untere Klassen – im Tätigkeitsfeld Hort
  • Freundschaftspionierleiter mit Lehrbefähigung für untere Klassen – im Tätigkeitsfeld Hort
  • Heimerzieher – im Tätigkeitsfeld Heim
  • Erzieher für Jugendheime – im Tätigkeitsfeld Heim
  • Erzieher in Jugendwerkhöfen – im Tätigkeitsfeld Heim
  • Erzieher in Heimen und Horten – im Tätigkeitsfeld Heim und Hort
  • Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten – im Tätigkeitsfeld Heim und Hort
Kirchliche Erzieherabschlüsse

Die Abschlüsse als "Kinderdiakon/in" und "Erzieher/in im kirchlichen Dienst", die in der ehemaligen DDR an kirchlichen Einrichtungen erworben wurden, sind dem Abschluss "Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin" gleichwertig, wenn sie an einer der folgenden Ausbildungsstätten erworben wurden:

  • Seminar für Kirchlichen Dienst Kinderdiakoninnenseminar Berlin-Weißensee
  • Seminar für Kirchlichen Dienst Bad Lausick
  • Seminar für Kinder- und Gemeindediakonie der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau
  • Seminar für Kirchlichen Dienst Eisenach
  • Seminar für Kirchlichen Dienst Greifswald
  • Seminar für Kinderdiakonie Halle
  • Seminar für Kirchlichen Dienst Friedenshort Heiligengrabe
  • Bodelschwingh-Haus Fachrichtung Kinderdiakonie Wolmirstedt
  • Katholische Fachschule für Sozialpädagogik "Don Bosco" Berlin/Michendorf
  • Katholische Fachschule für Sozialpädagogik "St. Ursula" Erfurt

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit einer amtlich beglaubigten Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beim Landesamt für Schule und Bildung ein (–> zuständige Stelle).

Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Teilanerkennung Ihres Bildungsnachweises erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Bescheinigung über die Anerkennung für einen Teilbereich.

Fristen

keine

Kosten

  • Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

Über die Kostenhöhe informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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