Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

    Erzieher / Erzieherin, Anerkennung eines Berufsabschlusses aus der DDR beantragen

    Auf Antrag kann für nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR erworbene Erzieherabschlüsse auf Fachschulniveau eine Anerkennung in einem Tätigkeitsfeld des Berufsabschlusses "Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin" erfolgen.

    Beschreibung

    Auf Antrag kann für nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR erworbene Erzieherabschlüsse auf Fachschulniveau eine Anerkennung in einem Tätigkeitsfeld des Berufsabschlusses "Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin" erfolgen.

    Ansprechpartner

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (formlos)
    • amtlich beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihre Ausbildung als Erzieher* auf Fachschulniveau in der ehemaligen DDR absolviert.

    Folgende Berufsabschlüsse können anerkannt werden:

    • Krippenerzieher – im Tätigkeitsfeld Krippe
    • Kindergärtner – im Tätigkeitsfeld Kindergarten
    • Gruppenerzieher – im Tätigkeitsfeld Kindergarten
    • Horterzieher – im Tätigkeitsfeld Hort
    • Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit im Schulhort – im Tätigkeitsfeld Hort
    • Unterstufenlehrer – im Tätigkeitsfeld Hort
    • Lehrer für untere Klassen – im Tätigkeitsfeld Hort
    • Freundschaftspionierleiter mit Lehrbefähigung für untere Klassen – im Tätigkeitsfeld Hort
    • Heimerzieher – im Tätigkeitsfeld Heim
    • Erzieher für Jugendheime – im Tätigkeitsfeld Heim
    • Erzieher in Jugendwerkhöfen – im Tätigkeitsfeld Heim
    • Erzieher in Heimen und Horten – im Tätigkeitsfeld Heim und Hort
    • Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten – im Tätigkeitsfeld Heim und Hort
    Kirchliche Erzieherabschlüsse

    Die Abschlüsse als "Kinderdiakon/in" und "Erzieher/in im kirchlichen Dienst", die in der ehemaligen DDR an kirchlichen Einrichtungen erworben wurden, sind dem Abschluss "Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin" gleichwertig, wenn sie an einer der folgenden Ausbildungsstätten erworben wurden:

    • Seminar für Kirchlichen Dienst Kinderdiakoninnenseminar Berlin-Weißensee
    • Seminar für Kirchlichen Dienst Bad Lausick
    • Seminar für Kinder- und Gemeindediakonie der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau
    • Seminar für Kirchlichen Dienst Eisenach
    • Seminar für Kirchlichen Dienst Greifswald
    • Seminar für Kinderdiakonie Halle
    • Seminar für Kirchlichen Dienst Friedenshort Heiligengrabe
    • Bodelschwingh-Haus Fachrichtung Kinderdiakonie Wolmirstedt
    • Katholische Fachschule für Sozialpädagogik "Don Bosco" Berlin/Michendorf
    • Katholische Fachschule für Sozialpädagogik "St. Ursula" Erfurt

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit einer amtlich beglaubigten Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beim Landesamt für Schule und Bildung ein (–> zuständige Stelle).

    Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Teilanerkennung Ihres Bildungsnachweises erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Bescheinigung über die Anerkennung für einen Teilbereich.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

    Über die Kostenhöhe informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en