Jagdschein Erteilung

    Jagdschein beantragen

    Hinweise für Leipzig

    Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

    Beschreibung

    Hinweise für Leipzig

    Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

    Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

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    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prager Straße 118 - 136 Haus A

    04317 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de

    Fax: 0341 123-8854

    Telefon Festnetz: 0341 123-8850

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leipzig

    • Sachkundenachweis (Jägerprüfungszeugnis)
    • zwei Lichtbilder
    • Personalausweis
    • Nachweis einer geltenden Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leipzig

    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
    • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit dem Waffengesetz (WaffG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leipzig

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Leipzig

    ­Widerspruch, Näheres im Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leipzig

    Den Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen; zur Erstbeantragung sollten Sie persönlich vorsprechen.

    • Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Jagdschein erstellt.
    • Die Behörde händigt Ihnen das Dokument persönlich aus oder stellt Ihnen dieses mit der Post zu.
    • Beauftragen Sie eine andere Person mit der Abholung, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Leipzig

    Gültigkeit

    • Jahresjagdschein: bis zu drei Jagdjahre
    • Tagesjagdschein: 14 Tage
    • Jugendjagdschein: ein Jagdjahr

    Dauer Jagdjahr: 01.04. - 31.03.

    Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

    Kosten

    Hinweise für Leipzig

    Verwaltungsgebühr

    • Jahresjagdschein: EUR 70,00 (Ersterteilung + Jäger ohne Waffe) / EUR 35 (Jäger mit Waffe zzgl. EUR 50 Regelüberprüfung)
    • Tagesjagdschein: EUR 25,00
    • Jugendjagdschein: EUR 20,00

    Jagdabgabe (zusätzlich)

    • Jahresjagdschein: EUR 20,00 / Gültigkeitsjahr
    • Tages- und Jugendjagdschein: je EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leipzig

    Jugendjagdschein

    Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein für ein Jagdjahr. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Die Begleitpersonen muss jagdlich erfahren sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en