Jagdschein Erteilung

    Jagdschein beantragen

    Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

    Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

    Online-Dienst

    Jagdschein beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde (Untere Jagdbehörde)

    Adresse

    Postfachadresse

    Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

    Postfach 30 01 52

    02806 Görlitz

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 1

    02906 Niesky

    Hausanschrift

    Georgewitzer Straße 60

    02708 Löbau

    Kontakt

    E-Mail: forstamt@kreis-gr.de

    Telefon Festnetz: +49 3581 663 5118

    Telefon Festnetz: +49 3581 663 5111

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis (Jägerprüfungszeugnis)
    • zwei Lichtbilder
    • Personalausweis
    • Nachweis einer geltenden Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
    • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit dem Waffengesetz (WaffG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen; zur Erstbeantragung sollten Sie persönlich vorsprechen.

    • Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Jagdschein erstellt.
    • Die Behörde händigt Ihnen das Dokument persönlich aus oder stellt Ihnen dieses mit der Post zu.
    • Beauftragen Sie eine andere Person mit der Abholung, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.

    Fristen

    Gültigkeit

    • Jahresjagdschein: bis zu drei Jagdjahre
    • Tagesjagdschein: 14 Tage
    • Jugendjagdschein: ein Jagdjahr

    Dauer Jagdjahr: 01.04. - 31.03.

    Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr

    • Jahresjagdschein: EUR 55,00
    • Tagesjagdschein: EUR 20,00
    • Jugendjagdschein: EUR 15,00

    Jagdabgabe (zusätzlich)

    • Jahresjagdschein: EUR 20,00 / Gültigkeitsjahr
    • Tages- und Jugendjagdschein: je EUR 10,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jugendjagdschein

    Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein für ein Jagdjahr. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Die Begleitpersonen muss jagdlich erfahren sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de