Lagerfeuer Genehmigung

    Lagerfeuer beantragen

    Hinweise für Riesa

    Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Riesa

    Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.

    Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals ohne Erlaubnis betrieben werden. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

    Achtung! Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, müssen Sie die Genehmigung durch die Untere Forstbehörde einholen.

    Online-Dienst

    Lagerfeuer anzeigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Feuerwehr und Katastrophenschutz (Sachgebiet Feuerwehr und Katastrophenschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Forschungszentrum 2

    01591 Riesa

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3525 72 11 27

    E-Mail: feuerwehr@stadt-riesa.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Riesa

    Antrag (soweit vorhanden Antragsformular)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Riesa

    in örtlicher Polizeiverordnung festgelegt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Riesa

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Riesa

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Riesa

    Informieren Sie sich in der örtlichen Polizeiverordnung, unter welchen Umständen Sie ein Lagerfeuer abbrennen dürfen. Nähere Auskunft erteilt Ihnen die ortszuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Antragstellung

    Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle oder suchen Sie die Antragstelle persönlich auf. Einige Städte und Gemeinden halten Antragsformulare bereit oder bieten einen Online-Dienst (soweit zugeordnet auch in Amt24).

    Zu Ihrem Antrag benötigt die Behörde mindestens Angaben

    • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
    • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers

    Fristen

    Hinweise für Riesa

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Riesa

    in der Regel wenige Tage

    Kosten

    Hinweise für Riesa

    Verwaltungsgebühr von 10 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Riesa

    Der Antrag sollte mindestens 10 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers vorliegen und der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid durch die Feuerwehr.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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