Lagerfeuer Genehmigung

    Lagerfeuer beantragen

    Hinweise für Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica

    Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica

    Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.

    Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals ohne Erlaubnis betrieben werden. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

    Achtung! Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, müssen Sie die Genehmigung durch die Untere Forstbehörde einholen.

    Online-Dienst

    Lagerfeuer anzeigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen (Ordnungswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Straße 100

    02957 Krauschwitz i.d. O.L.

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: Ordnungswesen@gemeinde-krauschwitz.de

    Fax: 035771 52517

    Telefon Festnetz: 035771 525 36

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica

    Antrag (soweit vorhanden Antragsformular)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica

    in örtlicher Polizeiverordnung festgelegt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica

    Rechtsbehelf

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    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica

    Informieren Sie sich in der örtlichen Polizeiverordnung, unter welchen Umständen Sie ein Lagerfeuer abbrennen dürfen. Nähere Auskunft erteilt Ihnen die ortszuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Antragstellung

    Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle oder suchen Sie die Antragstelle persönlich auf. Einige Städte und Gemeinden halten Antragsformulare bereit oder bieten einen Online-Dienst (soweit zugeordnet auch in Amt24).

    Zu Ihrem Antrag benötigt die Behörde mindestens Angaben

    • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
    • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers

    Fristen

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    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica

    in der Regel wenige Tage

    Kosten

    Hinweise für Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica

    Die Kosten für die einmalige Genehmigung belaufen sich auf 10 Euro, ganzjährig 30 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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