Veränderungsmitteilung gegenüber der Steuerberaterkammer

    Steuerberater / Steuerberaterin, Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung anzeigen

    Änderungen in der Berufshaftpflichtversicherung müssen unverzüglich bei der Steuerberaterkammer gemeldet werden.

    Beschreibung

    Anzeige von Veränderungen nach § 56 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)

    Änderungen in der Berufshaftpflichtversicherung müssen unverzüglich bei der Steuerberaterkammer gemeldet werden.

    Dazu zählen:

    • Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages
    • jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den Versicherungsschutz nach der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater*, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) beeinträchtigt
    • Wechsel der Versicherung
    • Beginn und Beendigung der Versicherungspflicht infolge einer Änderung der Form der beruflichen Tätigkeit
    • Widerruf einer vorläufigen Deckungszusage

    Der Versicherer ist befugt, der zuständigen Steuerberaterkammer jegliche Änderung mitzuteilen. Die zuständige Steuerberaterkammer ist zusätzlich berechtigt entsprechende Auskünfte bei dem Versicherer einzuholen.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emil-Fuchs-Straße 2

    04105 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: kammer@sbk-sachsen.de

    Fax: +49 341 56336-20

    Telefon Festnetz: +49 341 56336-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    schriftliche Mitteilung (Original)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar   

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie die Steuerberaterkammer schriftlich über die Änderung in der Berufshaftpflichtversicherung.

    Fristen

    Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en