Sachverständige für Hunde

    Hundesachverständiger, Bestellung beantragen

    Achtung! Beachten Sie bitte, dass im Freistaat Sachsen derzeit kein Bedarf an neuen Hundesachverständigen besteht. Deshalb führt das Staatsministerium des Innern bis auf Weiteres auch keine Informationsschulungen durch.

    Beschreibung

    Öffentliche Bestellung von Sachverständigen im Hundewesen nach der Durchführungsverordnung "Gefährliche Hunde" (DVOGefHundG)

    Achtung! Beachten Sie bitte, dass im Freistaat Sachsen derzeit kein Bedarf an neuen Hundesachverständigen besteht. Deshalb führt das Staatsministerium des Innern bis auf Weiteres auch keine Informationsschulungen durch.

    Für Hunde, die der Gesetzgeber als potenziell gefährlich ansieht, müssen Hundehalter* ein Gutachten über die Ungefährlichkeit der Tiere vorlegen. Anerkannt werden ausschließlich Gutachten von öffentlich bestellten Hundesachverständigen.

    Wenn Sie als Tierarzt praktizieren beziehungsweise bestellter Ausbilder für Hunde im Dienst-, Rettungs-, Therapie- oder Behindertenbegleithundewesen sind, können Sie sich als Sachverständiger im Hundwesen behördlich anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt durch öffentliche Bestellung.

    Sind Sie bereits als Hundesachverständiger nach vergleichbaren Vorschriften eines anderen Bundeslandes anerkannt, müssen Sie dies lediglich der Kreispolizeibehörde (Ordnungsamt beim Landratsamt – in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung) nachweisen.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Sächsisches Staatsministerium des Innern (Sächsisches Staatsministerium des Innern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Buck-Straße 2

    01097 Dresden

    Lieferanschrift

    01095 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 564-0

    Fax: +49 351 564-3199

    E-Mail: info@smi.sachsen.de

    De-Mail: Innenministerium@smi-sachsen.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • zwei Probegutachten
    • weitere Nachweise auf Anforderung durch die zuständige Stelle

    Voraussetzungen

    fachspezifische Tätigkeit, insbesonderere als

    • praktizierender Veterinärmediziner oder
    • bestellter Ausbilder für Hunde im Dienst-, Rettungs-, Therapie- oder Behindertenbegleithundewesen

    Sie müssen diese Tätigkeit auch tatsächlich ausüben.

    Teilnahme an einer Informationsschulung des Staatsministeriums des Innern

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung als Sachverständiger im Hundewesen beantragen Sie formlos schriftlich bei der zuständigen Stelle.

    • Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und Nachweise, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren, wie etwa über nachzureichende Unterlagen und den Termin der Informationsschulung.
    • Sind die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllt, werden Sie vereidigt und Sie erhalten eine Bestellungsurkunde sowie den Bestellungsbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en