Praxistreuhänder Bestellung

    Steuerberater / Steuerberaterin, Praxistreuhänder bestellen

    Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, diese zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

    Beschreibung

    Bestellung eines Praxistreuhänders nach § 71 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

    Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, diese zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    *) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emil-Fuchs-Straße 2

    04105 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: kammer@sbk-sachsen.de

    Fax: +49 341 56336-20

    Telefon Festnetz: +49 341 56336-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    schriftlicher Antrag (Original)

    Voraussetzungen

     

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid) 

     

    Verfahrensablauf

    Die Bestellung eines Praxistreuhänders ist schriftlich bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zu beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verfahren: EUR 155,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en