Steuerberater / Steuerberaterin, Wiederbestellung beantragen
Beschreibung
Antrag auf Wiederbestellung als Steuerberater* nach § 48 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Die Bestellung als Steuerberater erlischt unter anderem durch
- Verzicht oder
- rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf.
Wenn Sie wieder als Steuerberater arbeiten möchten und Ihre berufliche Niederlassung im Freistaat Sachsen liegt, können Sie einen Antrag auf Wiederbestellung einreichen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Original)
- Foto
- Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen
- vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Voraussetzungen
Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit wiederbestellt werden.
In das Verfahren der Wiederbestellung wird auch die Steuerberaterkammer eingebunden, der Sie zum Zeitpunkt des Erlöschens oder des Widerrufs der Bestellung angehörten.
Als Steuerberater können Sie wiederbestellt werden, wenn
- die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erloschen ist,
- eine rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf durch Begnadigung aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind oder
- die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 38 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 40 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren
- § 48 StBerG – Wiederbestellung
- § 79 StBerG – Beiträge und Gebühren
- Abschnitt I Nr. 14 Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Rechtsbehelf
Klage beim Finanzgericht
Verfahrensablauf
- Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich auf dem amtlich vorgeschriebenem Vordruck.
- Reichen Sie den Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweise bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Mitarbeiter der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen nähere Auskunft.
Mit der Bestellung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.
Fristen
keine
Kosten
Verfahren: EUR 180,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen