Steuerberater Bestellung wieder

    Steuerberater / Steuerberaterin, Wiederbestellung beantragen

    Die Bestellung als Steuerberater erlischt unter anderem durch

    Beschreibung

    Antrag auf Wiederbestellung als Steuerberater* nach § 48 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

    Die Bestellung als Steuerberater erlischt unter anderem durch

    • Verzicht oder
    • rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf.

    Wenn Sie wieder als Steuerberater arbeiten möchten und Ihre berufliche Niederlassung im Freistaat Sachsen liegt, können Sie einen Antrag auf Wiederbestellung einreichen.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emil-Fuchs-Straße 2

    04105 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: kammer@sbk-sachsen.de

    Fax: +49 341 56336-20

    Telefon Festnetz: +49 341 56336-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (Original)
    • Foto
    • Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen
    • vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

    Voraussetzungen

    Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit wiederbestellt werden.

    In das Verfahren der Wiederbestellung wird auch die Steuerberaterkammer eingebunden, der Sie zum Zeitpunkt des Erlöschens oder des Widerrufs der Bestellung angehörten.

    Als Steuerberater können Sie wiederbestellt werden, wenn

    • die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erloschen ist,
    • eine rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf durch Begnadigung aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind oder
    • die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich auf dem amtlich vorgeschriebenem Vordruck.
    • Reichen Sie den Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweise bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
    • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
    • Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.

    Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Mitarbeiter der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen nähere Auskunft.

    Mit der Bestellung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verfahren: EUR 180,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en