Vorgesehen zum Löschen - Schwerbehindertenausweis Ausstellung neuOnline erledigen

    Schwerbehindertenausweis verlängern

    Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht verlängert werden. Läuft die Gültigkeit Ihres bisherigen Schwerbehindertenausweises ab, können Sie erneut einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.

    Beschreibung

    Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht verlängert werden. Läuft die Gültigkeit Ihres bisherigen Schwerbehindertenausweises ab, können Sie erneut einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.

    Hinweis: Für die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises ist ein Passbild erforderlich. Dieses können Sie zusammen mit dem Antrag an die für Sie zuständige Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt übersenden.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis und Beiblatt beantragen

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    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenrecht (Schwerbehindertenrecht)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 52

    01651 Meißen

    Hausanschrift

    Loosestraße 17-19

    01662 Meißen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03521 725-3151

    Fax: 03521 725-88 030

    E-Mail: KSA.Schwerbehindertenrecht@kreis-meissen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag (formloses Schreiben)
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • gegebenenfalls Passfoto
      • Ausnahme: Bei Menschen mit Schwerbehinderung, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises können Sie schriftlich formlos beantragen. Den Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Fristen

    keine

    Wichtig: Die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises sollten Sie circa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des alten Ausweises beantragen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en