Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch WölfeOnline erledigen

    Nutztierrisse durch Wölfe, tote, verletzte oder auffällige Wölfe und allgemeine Wolfshinweise melden

    Meldungen über Nutztierrisse, tote, verletzte oder auffällige Wölfe sowie allgemeine Wolfshinweise (Sichtungen, Spuren, Kot) nimmt im Freistaat Sachsen "Fachstelle Wolf" beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entgegen.

    Beschreibung

    Meldungen über Nutztierrisse, tote, verletzte oder auffällige Wölfe sowie allgemeine Wolfshinweise (Sichtungen, Spuren, Kot) nimmt im Freistaat Sachsen "Fachstelle Wolf" beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entgegen.

    Wurden Nutztiere gerissen, vereinbart ein Gutachter mit Ihnen zeitnah einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung. Sie erhalten bei dem Termin unter anderem auch Informationen zum Herdenschutz und zum Schadensausgleich.

    Online-Dienst

    Wolfshinweise melden

    ID: L100009_6010677-6000713-1-6001585-6000591

    Beschreibung

    Verlinkung auf Zugang zum Beteiligungsportal und Liste pdf-Formulare

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Referat 64: Fachstelle Wolf (Referat 64: Fachstelle Wolf)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Straße des Fortschritts 9a

    01683 Nossen

    Hausanschrift

    Pillnitzer Platz 3

    01326 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35242 631-8201

    E-Mail: fachstellewolf.lfulg@smekul.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Hinweis auf Nutztierriss durch Wölfe
    • Tote oder verletzte Wölfe
    • Auffällige Situationen
    • Sichtung, Spuren oder Kot von Wölfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Nutztierriss durch Wölfe anzeigen
    • Wenn Sie bei der Kontrolle Ihrer Tiere tote oder verletzte Tiere vorgefunden haben und einen Wolfsübergriff vermuten, melden Sie den Schaden bitte umgehend (innerhalb von 24 Stunden) über die Hotline an die "Fachstelle Wolf".
    • Ein Rissgutachter vereinbart mit Ihnen zeitnah einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung.

    Hinweis: Die kostenlose Schadenshotline ist rund um die Uhr besetzt, auch an Wochenenden oder Feiertagen.

    Schadensausgleich

    Anträge auf Schadensausgleich für den Verlust von Nutztieren nimmt die obere Naturschutzbehörde bei der Landesdirektion Sachsen entgegen.

    Damit ein Anspruch auf Schadensausgleich geltend gemacht werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • es erfolgt eine zeitnahe Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf
    • bei der Rissbegutachtung wird der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Verursacher des Schadens festgestellt
    • Für Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Gattern müssen die Mindestschutzkriterien erfüllt worden sein.
    Allgemeine Wolfshinweise mitteilen

    Tote, verletze oder auffällige Wölfe sollten Sie ebenfalls zeitnah über die Hotline melden. Allgemeine Wolfshinweise übermitteln Sie der Fachstelle telefonisch, per E-Mail oder Online-Formular; zur Dokumentation wiederholter Wolfsbeobachtungen stehen Protokollblätter zum Download bereit.

    Fristen

     bei einem vermuteten Wolfsübergriff: Meldung innerhalb von 24 Stunden

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en