Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung für Angehörige eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation

    Rechtsanwaltschaft, Zulassung für Angehörige von WTO-Mitgliedstaaten beantragen

    Wenn sich Angehörige eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation (WTO) als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Deutschland niederlassen wollen, müssen sie von der örtlichen Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. Dazu sollten Sie einen Beruf ausüben, der dem deutschen Beruf des Rechtsanwaltes vergleichbar ist.

    Beschreibung

    Wenn sich Angehörige eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation (WTO) als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Deutschland niederlassen wollen, müssen sie von der örtlichen Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. Dazu sollten Sie einen Beruf ausüben, der dem deutschen Beruf des Rechtsanwaltes vergleichbar ist.

    Hinweis: Dem Antrag auf Aufnahme müssen Sie eine Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem Beruf beifügen. Diese Bescheinigung ist der Rechtsanwaltskammer jährlich neu vorzulegen. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, wird die Aufnahme in der Rechtsanwaltskammer widerrufen.

    Bei der Führung Ihrer Berufsbezeichnung müssen Sie Ihren Herkunftsstaat in deutscher Sprache angeben. Nach der Aufnahme können Sie im Recht Ihres Herkunftsstaates oder auf dem Gebiet des Völkerrechts tätig werden.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

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    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Sachsen (Rechtsanwaltskammer Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glacisstraße 6

    01099 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: info@rak-sachsen.de

    Fax: +49 351 3360899

    Telefon Festnetz: +49 351 31859-0

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über akademische Grade
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem Beruf
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines WTO-Staates.
    • Sie üben einen dem Rechtsanwaltsberuf gleichwertigen Beruf aus.
    • Sie haben eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Sächsische Anwaltsgerichtshof (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie

    • schriftlich mit dem Antragsformular der Rechtsanwaltskammer Sachsen einreichen
    • oder den Online-Dienst von Amt24 nutzen.

    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.

    Online-Antrag

    Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.

    • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
    • Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
    • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
    Antragsbearbeitung
    • Die Rechtsanwaltskammer prüft die Aufnahmevoraussetzungen.
    • Liegen die Aufnahmevoraussetzungen vor, werden Sie in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen und erhalten hierüber eine Urkunde.
    • Sie erhalten ein eigenes besonderes Anwaltspostfach (beA).

    Hinweis: Sie haben die Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates und Ihren Herkunftsstaat in deutscher Sprache zu führen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Aufnahmeverfahren: bis zu acht Wochen nach Einreichung der erforderlichen Dokumente und Daten

    Kosten

    Verfahrenskosten: EUR 225,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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