Handelsregister Eintragung als Einzelkaufmann

    Einzelkaufmann / Einzelkauffrau in das Handelsregister eintragen

    Als Kaufmann oder Kauffrau müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet, folgende Angaben zu machen:

    Beschreibung

    Als Kaufmann oder Kauffrau müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet, folgende Angaben zu machen:

    • Firma
    • Ort
    • inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum

    Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerichtsstraße 2

    09112 Chemnitz

    Lieferanschrift

    Postfach 524

    09005 Chemnitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)371 453-0

    Fax: +49 (0)371 453-5555

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Notariate (Notariate)

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Registergericht die Eintragung in das Handelsregister ab, so kann nach § 382 Absatz 4 Satz 2 FamFG eine Beschwerde gemäß § 58 Absatz 1 FamFG oder gegebenenfalls eine Rechtsbeschwerde nach § 70 Absatz 1 FamFG eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar*.

    • Der Notar berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt. Das Dokument kann ab dem 01.08.2022 auch mittels Videokommunikation beglaubigt werden.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
    Änderungen

    Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

    Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über einen Notar.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Gebühren für die notarielle Tätigkeit und die Registereintragung
    • Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en