Einzelkaufmann / Einzelkauffrau in das Handelsregister eintragen
Beschreibung
Als Kaufmann oder Kauffrau müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet, folgende Angaben zu machen:
- Firma
- Ort
- inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 12, 29 Handelsgesetzbuch (HGB) - Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen, Handelsfirma
- § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV)
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
- Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis
- §§ 39a, 40a Beurkundungsgesetz (BeurkG) - Einfache elektronische Zeugnisse, Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
Rechtsbehelf
Lehnt das Registergericht die Eintragung in das Handelsregister ab, so kann nach § 382 Absatz 4 Satz 2 FamFG eine Beschwerde gemäß § 58 Absatz 1 FamFG oder gegebenenfalls eine Rechtsbeschwerde nach § 70 Absatz 1 FamFG eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar*.
- Der Notar berät beim Formulieren des Antrags.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt. Das Dokument kann ab dem 01.08.2022 auch mittels Videokommunikation beglaubigt werden.
- Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über einen Notar.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Fristen
keine
Kosten
- Gebühren für die notarielle Tätigkeit und die Registereintragung
- Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung
Gültigkeitsgebiet
Sachsen