Steuerberater / Steuerberaterin, Eintragung und Änderung zum Berufsregister melden
Beschreibung
Meldungen zum Berufsregister der Steuerberaterkammer nach § 76a des Steuerberatungsgesetzes
In das bei der Steuerberaterkammer Sachsen geführte Berufsregister werden alle Steuerberater*, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung beziehungsweise ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Ergeben sich Änderungen der eingetragenen Tatsachen, dann müssen diese der Steuerberaterkammer mitgeteilt werden.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
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Amt24-Informationen
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
formlose Mitteilung (Original)
Voraussetzungen
Die nachstehenden Tatsachen beziehungsweise deren Änderung sind melde- beziehungsweise eintragungspflichtig:
- wenn Sie als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird, oder wenn Sie Ihre berufliche Niederlassung in den Registerbezirk verlegen:
- der Familienname, der Vorname oder die Vornamen, das Geburtsdatum und der Geburtsort
- das Datum der Bestellung und der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
- die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und der Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung
- die Anschrift der beruflichen Niederlassung, die geschäftlichen Telekommunikationsdaten, einschließlich der E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse
- berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h
- die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
- der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten, sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist
- das Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 1 Nummer 4 oder des § 134
- die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
- alle Veränderungen der Angaben zu den Buchstaben a und c bis i
- wenn Berufsausübungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen:
- Firma oder Name und Rechtsform
- Tag der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft und der Name der Behörde oder Steuerberaterkammer, die die Anerkennung vorgenommen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- die Anschrift der beruflichen Niederlassung, die geschäftlichen Telekommunikationsdaten, einschließlich der E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse
- berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h des Steuerberatungsgesetzes
- folgende Angaben zu den Gesellschaftern:
- bei natürlichen Personen: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der in der Berufsausübungsgesellschaft ausgeübte Beruf
- bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften: deren Name oder Firma, deren Sitz und, sofern gesetzlich vorgesehen, das für sie zuständige Register und die Registernummer,
- bei juristischen Personen: zu jedem Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf
- bei rechtsfähigen Personengesellschaften: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der vertretungsberechtigten Gesellschafter
- der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der angestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, die zur Vertretung der Berufsausübungsgesellschaft berechtigt sind, sofern die Eintragung in das Berufsregister von der Berufsausübungsgesellschaft beantragt wird
- die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
- der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten, sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist
- das Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 134,
- die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs der Berufsausübungsgesellschaft sowie
- alle Veränderungen dieser Angaben
- wenn Sie als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter weitere Beratungsstellen in dem Registerbezirk errichten
- der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
- Anschrift der weiteren Beratungsstelle
- der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Person
- alle Veränderungen dieser Angaben
- wenn Berufsausübungsgesellschaften weitere Beratungsstellen im Registerbezirk errichten
- Name oder Firma und Rechtsform der Berufsausübungsgesellschaft
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
- Anschrift der weiteren Beratungsstellen
- Familienname, Vorname oder Vornamen und Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Person
- alle Veränderungen dieser Daten
Rechtsgrundlage(n)
- § 76a Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Eintragung in das Berufsregister
- Abschnitt I Nr. 9 Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Sachsen
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Melden Sie der Steuerberaterkammer die eintragungspflichtigen Tatsachen beziehungsweise deren Änderung.
Hinweis: Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies melden Sie der bisher zuständigen Steuerberaterkammer. Die Daten werden nach der Meldung von der Steuerberaterkammer in das Berufsregister eingetragen.
Fristen
keine
Kosten
- EUR 12,00 für eigene Kammermitglieder
- EUR 18,00 für Mitglieder anderer Steuerberaterkammern
Gültigkeitsgebiet
Sachsen