Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft Anzeige

    Berufsausübungsgesellschaft, Gesellschafterliste einreichen

    Die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter* einer Berufsausübungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 55a Absatz 1 Satz 3 des Steuerberatungsgesetzes müssen bei der zuständigen Steuerberaterkammer alljährlich im Januar eine von Ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter einreichen.

    Beschreibung

    Einreichung der Gesellschafterliste nach § 76e des Steuerberatungsgesetzes

    Die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter* einer Berufsausübungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 55a Absatz 1 Satz 3 des Steuerberatungsgesetzes müssen bei der zuständigen Steuerberaterkammer alljährlich im Januar eine von Ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter einreichen.

    Sind seit der Einreichung der letzten Liste keine Veränderungen hinsichtlich der Personen oder des Berufs der Gesellschafter und des Umfangs der Beteiligung eingetreten, so genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    *) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emil-Fuchs-Straße 2

    04105 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: kammer@sbk-sachsen.de

    Fax: +49 341 56336-20

    Telefon Festnetz: +49 341 56336-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesellschafterliste der Steuerberatungsgesellschaft (Original) oder
    • schriftliche Erklärung, dass seit der letzten Meldung keine Änderungen erfolgt sind

    Voraussetzungen

      keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Senden Sie der Steuerberaterkammer eine von Ihnen unterschriebene Liste mit Angaben zu allen Gesellschaftern.

    Aus dem Verzeichnis müssen hervorgehen:

    • Name und Vorname
    • Beruf
    • Wohnort
    • berufliche Niederlassung der Gesellschafter
    • die jeweiligen Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse

    Haben sich keine Veränderungen ergeben, genügt es, wenn Sie dies der Steuerberaterkammer entsprechend schriftlich erklären.

    Fristen

    Gesellschafterangaben müssen der Steuerberaterkammer im Januar eines jeden Jahres vorliegen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en