• Seelitz (Landkreis Mittelsachsen, Sachsen)
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Abrufberechtigungen und Sperrungen festlegen

Im Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können Sie gegenüber dem Finanzamt:

Beschreibung

Festlegung von Berechtigungen zum Abruf der elektronischen Lohnsteuermerkmale nach § 39e Einkommensteuergesetz (EStG)

Im Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können Sie gegenüber dem Finanzamt:

  • einen oder mehrere Arbeitgeber* benennen, die zum Abruf Ihrer ELStAM berechtigt sind (Abrufberechtigung, "Positivliste"),
  • bestimmte Arbeitgeber von der Abrufberechtigung ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste") oder
  • sämtliche Arbeitgeber vom Abruf ausschließen ("Vollsperrung")

Sie sind nicht verpflichtet, eine Festlegung zum ELStAM-Abruf zu treffen. Grundsätzlich werden Ihrem Arbeitgeber, nachdem er Sie mit Ihrem Geburtsdatum und Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer angemeldet hat, für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses die ELStAM elektronisch zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Sperrungen werden den Arbeitgebern mitgeteilt. Diese Arbeitgeber haben die Lohnsteuer dann nach Steuerklasse VI zu ermitteln.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Ansprechpartner

Finanzamt Mittweida (Finanzamt Mittweida)

Adresse

Hausanschrift

Robert-Koch-Straße 17

09648 Mittweida

Lieferanschrift

PF 1157

09641 Mittweida

Kontakt

E-Mail: poststelle@fa-mittweida.smf.sachsen.de

Fax: +49 (3727) 987-333

Telefon Festnetz: +49 (3727) 987-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" (abrufbar unter Regionalisierung)

Voraussetzungen

   

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

gegebenenfalls Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Verfahrensablauf

Abrufberechtigungen und Sperrungen Ihrer Elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) beantragen Sie schriftlich (Formular) oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei Ihrem Finanzamt. Zum Papierformular gibt es auch eine elektronische Alternative: Anträge können ebenso im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) oder mit Angeboten anderer Softwarehersteller eingereicht werden.

In der Regel wird dem Antrag entsprochen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, erteilt das Finanzamt einen Bescheid.

Fristen

keine

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en