Mindestwartezeit bis zur Bestattung Ausnahmegenehmigung

    Bestattungsfrist, Verlängerung beantragen

    Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter* eine Wartefristverlängerung zu beantragen. 

    Beschreibung

    Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter* eine Wartefristverlängerung zu beantragen. 

    Auch kann das Ordnungsamt Wartefristverlängerungen beantragen, zum Beispiel falls die Ermittlung von Angehörigen einer verstorbenen Person längere Zeit in Anspruch nimmt.

    Geltende Fristen für Bestattungen
    • Regelmäßige Mindestwartefrist:
      ob Erdbestattung oder Einäscherung, die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen
    • Längste regelmäßige Wartefrist:
      eine Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes vollzogen sein

    Achtung! Die Wartefrist für die Bestattung wird ab dem Datum der Leichenschau gerechnet, nicht ab dem Sterbedatum!

    Einheitliche Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie als Bestattungsunternehmer den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    *) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt (Gesundheitsamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schloßplatz 2

    02977 Hoyerswerda

    Besucheranschrift

    Macherstraße 55

    01917 Kamenz

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    02625 Bautzen

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 5

    02625 Bautzen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03591 5251 53000

    Telefon Festnetz: 03591 5251 53001

    Fax: 03591 5250 53000

    E-Mail: gesundheitsamt@lra-bautzen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihr formloses Anschreiben muss folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Sterbedatum des Verstorbenen
    • Begründung der Wartefristverlängerung
    • Angabe des Datums der (geplanten) Erdbestattung oder Einäscherung
    • Namen und Anschrift einschließlich Fax-Nummer des Bestatters

    Voraussetzungen

       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Einzelheiten zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • die Verlängerung der Wartefrist beantragen Sie schriftlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes
    • das Gesundheitsamt erteilt Ihnen eine Genehmigung zur Bestattung außerhalb der Bestattungsfrist (Wartefristverlängerung)
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid

    Fristen

    • Wartefristverlängerung: wird in der Regel noch am Tag der Antragstellung gewährt

    Kosten

    • Wartefristverlängerungskosten: EUR 25,00 bis EUR 35,00.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en