Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Schwangeren

    Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung

    Wenn Sie schwanger sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen und auf zusätzliche Untersuchungen, soweit diese aus medizinischer Sicht erforderlich sind.

    Beschreibung

    Wenn Sie schwanger sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen und auf zusätzliche Untersuchungen, soweit diese aus medizinischer Sicht erforderlich sind.

    Durch die ärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Vorrangiges Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.

    Ansprechstelle
    • der behandelnde Gynäkologe*

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

    Ansprechpartner

    Stadt Leipzig (Stadt Leipzig)

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Ring 4-6

    04109 Leipzig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 341 115

    Fax: +49 341 123-2305

    E-Mail: info@leipzig.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    ­

    Voraussetzungen

    ­

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Vorsorgeuntersuchungen
    • Die Vorsorgeuntersuchungen erfolgen anfangs einmal monatlich. Ab der 33. Schwangerschaftswoche 14-tägig. Wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht.
    • Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: in der Regel im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Bei Vorliegen bestimmter Risiken oder Komplikationen können auch häufigere Ultraschalluntersuchungen angeordnet werden.
    Pränataldiagnostik
    • Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik, mit denen Fehlbildungen des Fötus, Infektionen, familiär vererbte Krankheiten und Chromosomenanomalien festgestellt werden, gehören nicht zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen.
    • Der Arzt muss Sie bei Vorliegen bestimmter Risiken auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinweisen, beispielsweise wenn Sie bereits 35 Jahre oder älter sind. Die Entscheidung über Maßnahmen der Pränataldiagnostik liegt ausschließlich bei Ihnen selbst – lassen Sie sich deshalb ausführlich zu Art und Zweck der Untersuchung beraten.
    Mutterpass
    • Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt.
    • In diesen werden im weiteren Verlauf der Schwangerschaft die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungen eingetragen. Den Mutterpass sollten Sie während der Schwangerschaft immer bei sich führen und zu jeder ärztlichen Untersuchung und zur Entbindung mitbringen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Vorsorgeuntersuchungskosten: keine (bei gesetzlich Krankenversicherten)
    • Untersuchungen, die über die normalen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen und Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik: variieren. Sie erhalten eine Rechnung Ihres Arztes über die durchgeführte Untersuchung. Laborkosten werden durch Rechnung des Labors abgerechnet.

    Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen bezahlt werden.

    Hinweis: Wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben, können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en