Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung
Beschreibung
Wenn Sie schwanger sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen und auf zusätzliche Untersuchungen, soweit diese aus medizinischer Sicht erforderlich sind.
Durch die ärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Vorrangiges Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.
Ansprechstelle
- der behandelnde Gynäkologe*
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Ansprechpartner
Landratsamt Mittelsachsen (Landratsamt Mittelsachsen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 799-0
Fax: +49 3731 799-3250
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Vorsorgeuntersuchungen
- Die Vorsorgeuntersuchungen erfolgen anfangs einmal monatlich. Ab der 33. Schwangerschaftswoche 14-tägig. Wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht.
- Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: in der Regel im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Bei Vorliegen bestimmter Risiken oder Komplikationen können auch häufigere Ultraschalluntersuchungen angeordnet werden.
Pränataldiagnostik
- Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik, mit denen Fehlbildungen des Fötus, Infektionen, familiär vererbte Krankheiten und Chromosomenanomalien festgestellt werden, gehören nicht zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen.
- Der Arzt muss Sie bei Vorliegen bestimmter Risiken auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinweisen, beispielsweise wenn Sie bereits 35 Jahre oder älter sind. Die Entscheidung über Maßnahmen der Pränataldiagnostik liegt ausschließlich bei Ihnen selbst – lassen Sie sich deshalb ausführlich zu Art und Zweck der Untersuchung beraten.
Mutterpass
- Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt.
- In diesen werden im weiteren Verlauf der Schwangerschaft die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungen eingetragen. Den Mutterpass sollten Sie während der Schwangerschaft immer bei sich führen und zu jeder ärztlichen Untersuchung und zur Entbindung mitbringen.
Fristen
keine
Kosten
- Vorsorgeuntersuchungskosten: keine (bei gesetzlich Krankenversicherten)
- Untersuchungen, die über die normalen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen und Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik: variieren. Sie erhalten eine Rechnung Ihres Arztes über die durchgeführte Untersuchung. Laborkosten werden durch Rechnung des Labors abgerechnet.
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen bezahlt werden.
Hinweis: Wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben, können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen