Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Sozialhilfe)
Hinweise für Dresden
Beschreibung
Hinweise für Dresden
Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft nach § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.
Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Entscheidung darüber hängt immer vom Einzelfall ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Suchen Sie als Erstes den Kontakt zu Ihrem Vermieter beziehungsweise zu Ihrer Vermieterin. Sofern Sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, können Sie mit ihm oder ihr zum Beispiel eine Ratenzahlung der aufgelaufenen Mietschuld vereinbaren.
Online-Dienst
Antrag Miet- und Energieschulden
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- formloser Antrag
- Mietvertrag
- Kündigung oder Räumungsklage
- aktuelle Aufstellung über den Mietrückstand – als "Mietkontenspiegel" beim Vermieter bzw. bei der Vermieterin erhältlich
- Einkommensnachweise (zum Beispiel Leistungsbescheide und Gehaltsabrechnungen)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Falls nötig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
Voraussetzungen
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- drohende Wohnungslosigkeit wegen Kündigung oder Räumungsklage aufgrund von Mietrückständen
- die monatliche Miete muss angemessen sein
- die Zahlung der zukünftigen Mieten muss gesichert sein
Rechtsgrundlage(n)
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- § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
Rechtsbehelf
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Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
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- Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen.
- Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Falls die Mietschulden übernommen werden, erhält der Vermieter in der Regel die Zahlung direkt von der zuständigen Stelle.
Fristen
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keine
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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RUNDFUNKBEITRAG
Wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen wie beispielsweise Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Das Sachgebiet Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bietet folgende Dienstleistungen:
Hilfe und Beratung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und in Notsituationen
- Information und Beratung in besonderen sozialen Notsituationen
- operative Hausbesuche
- Vermittlung an bedarfsgerechte Hilfeangebote bzw. andere Träger
- Steuerung langfristiger Hilfen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen