Wohnungssicherung

    Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Sozialhilfe)

    Hinweise für Dresden

    Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dresden

    Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft nach § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

    Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Entscheidung darüber hängt immer vom Einzelfall ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Suchen Sie als Erstes den Kontakt zu Ihrem Vermieter beziehungsweise zu Ihrer Vermieterin. Sofern Sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, können Sie mit ihm oder ihr zum Beispiel eine Ratenzahlung der aufgelaufenen Mietschuld vereinbaren.

    Online-Dienst

    Antrag Miet- und Energieschulden

    ID: L100009_6010381-6005461-227-6001660-6000002

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt (Sozialamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Junghansstraße 2

    01277 Dresden

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dresden

    • formloser Antrag
    • Mietvertrag
    • Kündigung oder Räumungsklage
    • aktuelle Aufstellung über den Mietrückstand – als "Mietkontenspiegel" beim Vermieter bzw. bei der Vermieterin erhältlich
    • Einkommensnachweise (zum Beispiel Leistungsbescheide und Gehaltsabrechnungen)
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate

    Falls nötig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dresden

    • drohende Wohnungslosigkeit wegen Kündigung oder Räumungsklage aufgrund von Mietrückständen
    • die monatliche Miete muss angemessen sein
    • die Zahlung der zukünftigen Mieten muss gesichert sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dresden

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Dresden

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dresden

    • Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen.
    • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Falls die Mietschulden übernommen werden, erhält der Vermieter in der Regel die Zahlung direkt von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Hinweise für Dresden

    keine

    Kosten

    Hinweise für Dresden

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dresden

    RUNDFUNKBEITRAG

    Wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen wie beispielsweise Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

     

    Das Sachgebiet Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bietet folgende Dienstleistungen:

    Hilfe und Beratung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und in Notsituationen

    • Information und Beratung in besonderen sozialen Notsituationen
    • operative Hausbesuche
    • Vermittlung an bedarfsgerechte Hilfeangebote bzw. andere Träger
    • Steuerung langfristiger Hilfen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en