Ärztliche Schweigepflicht Entbindung

    Ärztliche Schweigepflicht, Entbindung erteilen

    Grundsätzlich haben Ärzte* über alle Daten und Unterlagen, welche ihnen in der Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Ihre personenbezogenen Patientendaten darf Ihr Arzt nur dann an Dritte weitergegeben, wenn es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus einem besonderen Rechtfertigungsgrund notwendig ist, die Unterlagen einzusehen oder wenn Ihre ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung vorliegt.

    Beschreibung

    Grundsätzlich haben Ärzte* über alle Daten und Unterlagen, welche ihnen in der Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Ihre personenbezogenen Patientendaten darf Ihr Arzt nur dann an Dritte weitergegeben, wenn es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus einem besonderen Rechtfertigungsgrund notwendig ist, die Unterlagen einzusehen oder wenn Ihre ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung vorliegt.

    Voraussetzung für die Einwilligung ist, dass Sie Ihren Arzt zuvor von der Schweigepflicht entbinden.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Arztpraxis (Arztpraxis)

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, zum Beispiel wenn

    • andere Ärzte bestimmte Befunde für eine Weiterbehandlung benötigen,
    • ein Labor Daten für Untersuchungen braucht,
    • eine Ärztin oder ein Arzt als Zeugin oder Zeuge vor Gericht aussagen muss oder
    • Patientendaten an private Versicherungen oder an Verrechnungsstellen weitergegeben werden sollen.

    Hinweis: Die Entbindung von der Schweigepflicht muss auf der freien Entscheidung des Patienten beruhen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Eine bestimmte Form ist für die Erklärung nicht vorgeschrieben. Die Erklärung sollte jedoch schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

    • Ihren Namen, Anschrift und Geburtsdatum
    • Name der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes
    • Bezeichnung der Unterlagen, für welche die Entbindung gelten soll
    • zu welchem Zweck die Entbindung erteilt wird
    • an wen die Unterlagen weitergegeben werden dürfen
    • wie lange die Erklärung gilt (ob eine einmalige oder wiederkehrende Datenübermittlung beabsichtigt ist)

    Sie können die Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en