Insolvenzverfahrensregister Auskunft

    Insolvenz-Auskunft beantragen

    Sie benötigen Informationen, ob über ein Unternehmen oder eine Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen? Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren veröffentlichen die Gerichte im bundesweiten Internetportal. Die Mitteilungen sind dort zeitlich befristet jeden zugänglich.

    Beschreibung

    Sie benötigen Informationen, ob über ein Unternehmen oder eine Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen? Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren veröffentlichen die Gerichte im bundesweiten Internetportal. Die Mitteilungen sind dort zeitlich befristet jeden zugänglich.

    Benötigen Sie darüber hinaus nähere Informationen, kann Ihnen das Insolvenzgericht auf Antrag Auskunft geben über:

    • eröffnete und bereits aufgehobene Insolvenzverfahren
    • Insolvenzverfahren, deren Eröffnung mangels Masse zurückgewiesen wurde
    • von Schuldnern gestellte Insolvenzanträge

    Das Auskunftsrecht ist jedoch beschränkt. Vom Insolvenzantrag eines Gläubigers* etwa darf das Gericht Sie nur in Kenntnis setzen, wenn dies von besonderem Interesse für den Rechtsverkehr ist (zum Beispiel aufgrund der Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen).

    Akteneinsicht

    Sind Sie selbst als Gläubiger oder Schuldner an einem Insolvenzverfahren beteiligt, ermöglicht Ihnen das zuständige Insolvenzgericht auf Antrag die Einsicht in die Akten.

    Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

    In ein zentrales Schuldnerverzeichnis eingetragen werden Schuldner,

    • die ihrer Pflicht zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses nicht nachgekommen sind,
    • bei denen nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten ist,
    • die dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe des Vermögensverzeichnisses die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweisen oder
    • bei denen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

    Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich über das Internet.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Reinsberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die individuelle Insolvenzauskunft: formloser Antrag

    Voraussetzungen

    Auskunftsberechtigte
    • Verfahrensbeteiligte
    • Dritte bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

       

    Verfahrensablauf

    Insolvenzveröffentlichungen

    Das Justizportal des Bundes und der Länder enthält neben den allgemeinen Informationen zu Insolvenzverfahren ein bundesweites Verzeichnis der örtlich zuständigen Gerichte.

    Antrag auf weitergehende Auskunft

    Nähere Auskunft zu einzelnen Insolvenzverfahren beantragen Sie formlos beim zuständigen Insolvenzgericht. Legen Sie neben Ihrem Anliegen Ihr rechtliches Interesse an der Auskunft dar.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en