Insolvenz-Auskunft beantragen
Beschreibung
Sie benötigen Informationen, ob über ein Unternehmen oder eine Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen? Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren veröffentlichen die Gerichte im bundesweiten Internetportal. Die Mitteilungen sind dort zeitlich befristet jeden zugänglich.
Benötigen Sie darüber hinaus nähere Informationen, kann Ihnen das Insolvenzgericht auf Antrag Auskunft geben über:
- eröffnete und bereits aufgehobene Insolvenzverfahren
- Insolvenzverfahren, deren Eröffnung mangels Masse zurückgewiesen wurde
- von Schuldnern gestellte Insolvenzanträge
Das Auskunftsrecht ist jedoch beschränkt. Vom Insolvenzantrag eines Gläubigers* etwa darf das Gericht Sie nur in Kenntnis setzen, wenn dies von besonderem Interesse für den Rechtsverkehr ist (zum Beispiel aufgrund der Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen).
Akteneinsicht
Sind Sie selbst als Gläubiger oder Schuldner an einem Insolvenzverfahren beteiligt, ermöglicht Ihnen das zuständige Insolvenzgericht auf Antrag die Einsicht in die Akten.
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
In ein zentrales Schuldnerverzeichnis eingetragen werden Schuldner,
- die ihrer Pflicht zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses nicht nachgekommen sind,
- bei denen nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten ist,
- die dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe des Vermögensverzeichnisses die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweisen oder
- bei denen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich über das Internet.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Reinsberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für die individuelle Insolvenzauskunft: formloser Antrag
Voraussetzungen
Auskunftsberechtigte
- Verfahrensbeteiligte
- Dritte bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Insolvenzordnung (InsO) – Öffentliche Bekanntmachung
- Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV)
- §§ 299 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) – Akteneinsicht
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Insolvenzveröffentlichungen
Das Justizportal des Bundes und der Länder enthält neben den allgemeinen Informationen zu Insolvenzverfahren ein bundesweites Verzeichnis der örtlich zuständigen Gerichte.
Antrag auf weitergehende Auskunft
Nähere Auskunft zu einzelnen Insolvenzverfahren beantragen Sie formlos beim zuständigen Insolvenzgericht. Legen Sie neben Ihrem Anliegen Ihr rechtliches Interesse an der Auskunft dar.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen