Datenschutzkontrolle Durchführung

    Datenschutzbeschwerde bei den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche einreichen

    Sie sind der Ansicht, dass eine kirchliche Einrichtung Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Oder Sie erhalten keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich bei der für Sie zuständigen kirchlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.

    Beschreibung

    Sie sind der Ansicht, dass eine kirchliche Einrichtung Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Oder Sie erhalten keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich bei der für Sie zuständigen kirchlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.

    Online-Dienste

    Datenschutzbeschwerde (Evangelische Kirche) einreichen

    ID: L100009_6010417-6000577-null-null-1

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    Datenschutzbeschwerde (Katholische Kirche) einreichen

    ID: L100009_6010419-6000577-null-null-1

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kirchen-Datenschutzbeauftragte (Kirchen-Datenschutzbeauftragte)

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist empfehlenswert, der Beschwerde Unterlagen beizufügen, die der Datenschutzaufsichtsbehörde die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen.

    Voraussetzungen

    Sie fühlen sich in Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­Klage

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beim zuständigen Datenschutzbeauftragten ein.
    • Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
    • Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
    • Die Datenschutzaufsichtsbehörde geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
    • Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

     

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en