Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bei der Gemeinde oder Stadt melden

    Wenn Sie eine selbstständige land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das innerhalb eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen.

    Beschreibung

    Anzeige über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach § 138 Abgabenordnung (AO)

    Wenn Sie eine selbstständige land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das innerhalb eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen.

    Als Betreiber * eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebes unterliegen Sie nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt.

    Zusätzlich zur Pflicht, die Eröffnung des Betriebs anzuzeigen, besteht die Verpflichtung, dem Finanzamt einen ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Stadt Roßwein (Stadt Roßwein)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 4

    04741 Roßwein

    Postfachadresse

    Postfach 1134

    04737 Roßwein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034322 466-0

    Fax: 034322 43481

    E-Mail: stadt@rosswein.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls: Vordruck zur Anzeige der Aufnahme einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit

    auf Anforderung durch das Finanzamt:

    • Nachweis der beruflichen Tätigkeit und der Gründung (Verträge)

    Sollten weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, teilt Ihnen das Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung oder Ihr Finanzamt mit.

    Voraussetzungen

    Zur Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft gehören unter anderem:

    • Landwirtschaft
    • Forstwirtschaft
    • Weinbau
    • Gartenbau
    • im begrenzten Umfang Tierzucht und Tierhaltung
    • Jagd (im Zusammenhang mit einem Land- / Forstwirtschaftsbetrieb)
    • land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Anzeige der Erwerbstätigkeit
    • Teilen Sie der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft aufnehmen.
    • Es empfiehlt sich, zuvor bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachzufragen, ob für die Anzeige Formulare zur Verfügung stehen.
    • Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit.

    Fristen

    Meldefrist: ein Monat nach Aufnahme der Tätigkeit

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en