Wasseruntersuchung Durchführung

    Verbraucherbeschwerde zur Trinkwasserqualität

    Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an den Verbraucher* geliefert wird. Was können Sie als Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

    Beschreibung

    Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an den Verbraucher* geliefert wird. Was können Sie als Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

    Erster Ansprechpartner ist das Wasserversorgungsunternehmen – es muss dem Problem nachgehen. Bei begründeten Beschwerden können Sie sich aber auch an das Gesundheitsamt wenden.

    Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Hausinstallation verunreinigt werden. Für die Qualität der Hausinstallation und damit auch für deren Instandsetzung beziehungsweise Wartung ist der jeweilige Hausbesitzer, Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Hygiene (Hygiene)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schloßplatz 2

    02977 Hoyerswerda

    Besucheranschrift

    Macherstraße 55

    01917 Kamenz

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    02625 Bautzen

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 5

    02625 Bautzen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03591 5251 53200

    Fax: 03591 5250 53200

    E-Mail: gesundheitsamt@lra-bautzen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

          

    Voraussetzungen

    Verdacht auf Verunreinigungen im Trinkwasser

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Anmelden eines Verdachts
    • Sie können sich persönlich, schriftlich oder telefonisch bei den zuständigen Stellen melden.
    • Geben Sie eine Beschreibung der Veränderung (Farbe, Geruch, Geschmack) ab.
    Entnahme einer Probe

    Auf Ihre Beschwerde hin kann gegebenenfalls ein Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes in Ihren Haushalt kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor einer anlassbezogenen Analyse unterzogen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Über eventuelle Kosten einer amtlichen Trinkwasseruntersuchung entscheidet das Gesundheitsamt.
    • Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (ohne amtliche Beschwerde) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en