Kolleg, Anmeldung
Beschreibung
Am Kolleg haben Erwachsene die Möglichkeit, das Abitur abzulegen. Der Unterricht findet nicht wie beim Abendgymnasium berufsbegleitend statt, sondern in Vollzeitform, also wie im normalen Schulbetrieb.
Das Kolleg beginnt in der Regel mit der einjährigen Einführungsphase (zwei Schulhalbjahre). An diese schließt sich die zweijährige Kursphase mit den Jahrgangsstufen 11 und 12 (vier Kurshalbjahre) an. Unter Umständen können Sie die Einführungsphase aber auch überspringen oder Sie müssen gegebenenfalls noch einen einjährigen Vorkurs (zwei Schulhalbjahre) absolvieren. Die Schulzeit dauert demnach zwischen zwei und vier Jahren.
Ansprechstelle
Kolleg Ihrer Wahl:
- Schulen des zweiten Bildungsweges
Sächsische Schuldatenbank
Ansprechpartner
Für Stützengrün wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich jedoch besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung.
Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie einreichen:
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Geburtsurkunde
- beglaubigte Kopie des letzten Schulabschlusszeugnisses (das Kolleg kann die Vorlage weiterer Schulzeugnisse verlangen)
- Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder über die erforderliche Berufstätigkeit (in beglaubigter Abschrift oder im Original)
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo Sie bereits an einer Abiturprüfung teilgenommen haben und dass Sie die allgemeine Hochschulreife erlangt haben
Voraussetzungen
Um an einem Kolleg aufgenommen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder waren mindestens zwei Jahre berufstätig.
Eine Berufsausbildung wird auf die Dauer der Berufstätigkeit angerechnet. In begründeten Fällen kann der Schulleiter* teilweise oder ganz von dem Erfordernis der zwei Jahre Berufstätigkeit absehen, insbesondere bei:
- Inanspruchnahme von Elternzeit oder tatsächlicher Betreuung eines minderjährigen Kindes oder einer pflegebedürftigen Person.
- Arbeitslosigkeit (Bescheinigung durch die Agentur für Arbeit), Ableistung von Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst oder freiwilligem sozialen oder ökologischen Jahr
- Sie verfügen nicht über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und haben auch noch nicht zweimal erfolglos an einer Prüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) teilgenommen.
- Sie sind zu Beginn des Schuljahres mindestens 19 Jahre alt.
Vorkurs – Aufnahmeprüfung – Einführungsphase
Das Kolleg beginnen Sie mit dem Vorkurs, wenn Sie einen Hauptschulabschluss besitzen.
- Die Einführungsphase am Kolleg beginnen Sie, wenn Sie am Ende des Vorkurses versetzt wurden oder einen Realschulabschluss oder gleichgestellten Schulabschluss besitzen.
Überspringen von Vorkurs und Einführungsphase
- Den Vorkurs und die Einführungsphase können Sie überspringen, wenn ihre Befähigung erwarten lässt, dass sie den Anforderungen der Kursphase (Jahrgangsstufen 11 und 12) gewachsen sein werden, insbesondere dann, wenn sie:
- die Fachhochschulreife besitzen,
- die fachgebundene Hochschulreife besitzen oder
- das Gymnasium nach der Jahrgangsstufe 11 verlassen haben.
Schulwechsel an ein anderes Kolleg
- Wenn Sie den Vorkurs erfolgreich absolviert haben, können Sie mit der Einführungsphase auch an einem anderen Kolleg fortfahren. Dasselbe gilt beim Wechsel der Schule zwischen Einführungsphase und Kursphase.
- Während der Kursphase können Sie nur dann an ein anderes Kolleg wechseln, wenn Sie die zu belegenden Kurse aus der Jahrgangsstufe 11 fortsetzen können.
- Während des Schuljahres ist der Wechsel nur aus wichtigem Grund zulässig, beispielsweise bei einem Wechsel des Wohnsitzes.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (AGyKoVO) – Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeentscheidung
- § 4 AGyKoVO – Anmeldung
- § 6 AGyKoVO – Überspringen von Vorkurs und Einführungsphase
- § 8 AGyKoVO – Schulwechsel an ein anderes Abendgymnasium oder ein anderes Kolleg
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Um ein Kolleg besuchen zu können, müssen Sie sich vorher bei diesem anmelden.
- Über die Aufnahme an der Schule entscheidet die Schulleitung.
- Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Tipp: Vor dem Anmeldetermin führen die Kollegs Informationsveranstaltungen zum Bildungsweg an der jeweiligen Schule und zu den Aufnahmevoraussetzungen durch.
Fristen
Anmeldung: jeweils bis zum 15.06. im Jahr des beabsichtigten Schulbeginns
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen