Fachschule, Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung und im Regelfall auch über Berufserfahrung verfügen, können Sie an der Fachschule eine zusätzliche berufliche Qualifikation erlangen. An den Fachschulen werden in den Bereichen Gestaltung, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Landwirtschaft vielfältige Ausbildungsgänge angeboten.
Absolventen* erhalten in den verschiedenen Fachrichtungen Berufsabschlüsse wie „Staatlich geprüfter Techniker“, „Staatlich anerkannter Erzieher“, "Staatlich geprüfter Betriebswirt" und andere mehr. Daneben können je nach Angebot der Schule auch Ausbildereignungsprüfungen, Fremdsprachenzertifizierungen, Vorbereitungskurse auf Meisterprüfungen und andere Qualifikationen absolviert werden.
In ausgewählten Fachschulbildungsgängen kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
In der Regel genügt ein formloser Antrag. Sie sollten sich jedoch bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung informieren. Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- beglaubigte Kopien des Zeugnisses, das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist
- Nachweise für die Aufnahmevoraussetzungen, die nicht durch Zeugnisse nachgewiesen werden können
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- eine Erklärung darüber,
- ob der Bewerber bereits zu einer Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang zugelassen wurde, an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und welche Ergebnisse erzielt worden sind,
- an welcher Fachschule sich der Bewerber außerdem beworben hat und
- ob der Bewerber bereits in einem oder mehreren Auswahlverfahren einer Fachschule nicht berücksichtigt werden konnte
- gegebenenfalls eine Erklärung über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte, wenn die Aufnahme an der Schule versagt werden würde
- ein Führungszeugnis, wenn die Schulleitung dieses fordert
Zur Anmeldung werden folgende Daten erhoben:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht
- Anschrift
- Telefonnummer
- Staatsangehörigkeit
- Art und Grad einer Behinderung oder chronischen Krankheit, soweit sie für die Ausbildung von Bedeutung sind.
Voraussetzungen
Wer die Fachschule besuchen möchte, muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und in der Regel bereits Berufserfahrungen gesammelt haben.
Außerdem gelten für die folgenden Bereiche besondere Aufnahmevoraussetzungen. Informieren Sie sich über diese in der Schulordnung über die Fachschule:
- Gestaltung
- Sozialwesen
- Technik
- Wirtschaft
- Landwirtschaft
Versagung der Aufnahme
Die Aufnahme an der Fachschule wird generell versagt:
- wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind
- wer mehr als einmal
- nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wurde oder
- die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
- wenn wegen zu vieler Bewerber ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, in dessen Folge ein Antrag nicht berücksichtigt werden kann
- wenn der Bewerber persönlich nicht geeignet ist, weil er vorsätzlich eine Straftat begangen hat
Unter Umständen kann die Aufnahme auch versagt werden:
- wenn der Antrag bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegen hat.
Zugangsberuf
Für die Aufnahme an Fachschulen ist in manchen Fällen eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Anhand der Liste der Zugangsberufe finden Sie heraus, ob Ihr Berufsabschluss den Zugang zur gewünschten Fachrichtung ermöglicht.
Anrechnung von Teilzeittätigkeiten
Wenn für die Aufnahme an der Fachschule eine Berufstätigkeit von bestimmter Dauer vorausgesetzt wird, bezieht sich die Angabe auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer der geforderten Berufstätigkeit entsprechend.
Erwerb der Fachhochschulreife
In ausgewählten Fachschulbildungsgängen kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden. Zur Prüfung für die Fachhochschulreife werden Schüler zugelassen,
- die den mittleren Schulabschluss vor der Abschlussprüfung der Fachschule erworben haben,
- die einen mindestens sechsjährigen fortlaufenden Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule im Fach Englisch erhalten oder gleichwertige Kenntnisse in Englisch erworben haben und diese in einer Prüfung nachweisen konnten,
- sowie Schüler, die an dem in der Stundentafel als "Zusatzausbildung Fachhochschulreife" ausgewiesenen Unterricht teilgenommen und nicht mehr als 20 Prozent der Stunden unentschuldigt versäumt haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Schulordnung Fachschule (FSO) – Aufnahmevoraussetzungen
- § 7 Schulordnung Fachschule (FSO) – Aufnahmeverfahren
- § 8 Schulordnung Fachschule (FSO) – Auswahlverfahren
- § 9 Schulordnung Fachschule (FSO) – Versagungsgründe
- § 98 Schulordnung Fachschule (FSO) – Fachhochschulreife: Zulassung und Nichtteilnahme
Besondere Aufnahmevoraussetzungen
- § 60 Schulordnung Fachschule (FSO) – Fachrichtung Heilerziehungspflege
- § 66 Schulordnung Fachschule (FSO) – Fachrichtung Sozialpädagogik
- § 82 Schulordnung Fachschule (FSO) – Landwirtschaftliche Fachschulen (zweijährige und dreijährige Fachschule)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Für die Aufnahme an einer Fachschule bewerben Sie sich an der von Ihnen ausgewählten Fachschule.
Landwirtschaftliche Fachschulen
In besonderen Härtefällen kann das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft genehmigen, dass der Nachweis von Aufnahmevoraussetzungen für landwirtschaftliche Fachschulen bis zur Zulassung zur Abschlussprüfung erbracht werden kann.
Wichtig: Wenn Sie in die Fachschule aufgenommen werden, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Bekanntgabe ebenfalls schriftlich mitteilen, ob Sie den Platz in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt Ihr Anspruch auf die Zulassung.
- Sind in einem Bildungsgang mehr Bewerber als Plätze vorhanden, führt die Schulleitung für alle Bewerber, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren durch.
- Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Die Aufnahmeentscheidung wird schriftlich bekannt gegeben und steht unter dem Vorbehalt, dass Sie ein eventuell fehlendes Abschluss- oder Versetzungszeugnis noch nachreichen und an der Fachschule tatsächlich die entsprechenden Klassen gebildet werden.
Fristen
- keine
Hinweis: Die Bewerbungsfrist für die Anmeldung an der Fachschule legen die Schulleitungen selbst fest. Bitte erfragen Sie deshalb die genauen Daten für das Anmeldeverfahren direkt an der jeweiligen Fachschule.
Kosten
- keine
Über die Kosten einer Ausbildung an einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an dieser Schule.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen