Liegenschaftskataster Einsicht gewährenOnline erledigen

    Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug beantragen

    Hinweise für Dresden

    Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.

    Beschreibung

    Hinweise für Dresden

    Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.

    Als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr dient ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster.

    Hierzu gehören insbesondere die Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben.

    Ansprechstellen
    • Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster und Erteilung von Auszügen: Untere Vermessungsbehörde, in deren Gebiet (Landkreis oder Kreisfreie Stadt) das betreffende Flurstück liegt (siehe –> Zuständige Stelle).
    • Auszüge, die Flurstücke in verschiedenen Landkreisen oder Kreisfreien Städten betreffen: auch beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) erhältlich
    • darüber hinaus: Erteilung von Auszügen auch durch weitere befugte Gemeinden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

    Online-Dienst

    Informationen aus dem Liegenschaftskataster, dem Grundstücksmarktbericht oder Produkte und Erzeugnisse aus dem Amt für Geodaten und Kataster

    ID: L100009_6010309-6005241-227-6007098-6000002

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Liegenschaftskataster (Abteilung Liegenschaftskataster)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ammonstraße 74

    01067 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: liegenschaftskataster@dresden.de

    Fax: +49 (0351) 4883985

    Telefon Festnetz: +49 (0351) 4883991

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dresden

    • keine

    Hinweis: Sollten Sie Auskunft zu Eigentümerangaben beantragen, müssen Sie gegebenenfalls Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dresden

    • Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge erhalten.
    • Auszüge mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, erteilt.
    • Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dresden

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Dresden

    nicht zutreffend

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dresden

    Die Übermittlung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster beantragen Sie schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Online-Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote) bei

    • der unteren Vermessungsbehörde oder
    • beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen.

    Fristen

    Hinweise für Dresden

    keine

    Kosten

    Hinweise für Dresden

    • Auszug aus der Liegenschaftskarte: EUR 23,80 bis 47,60 je Auszug
    • Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis sowie weitere Auszüge: Mindestens EUR 17,85 (je Flurstück EUR 11,90 bis 23,80)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en