Rundfunkbeitrag im privaten Bereich BefreiungOnline erledigen

    Rundfunkbeitrag, Befreiung oder Ermäßigung beantragen

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger beziehungsweise Empfängerinnen von Blindenhilfe.

    Beschreibung

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger beziehungsweise Empfängerinnen von Blindenhilfe.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag - Befreiung und Ermäßigung, Online-Antragsassistent

    ID: L100009_6006043-6000418-1-6007136-6000367

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    MDR-Beitragsservice (MDR-Beitragsservice)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Empfang von Sozialleistungen
      • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
    • bei Taubblindheit:
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl“ und "Gl“ oder
      • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
    • bei Empfang von Blindenhilfe
      • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • bei Härtefällen
      • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort "Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.

    Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder Sie erhalten Blindenhilfe

    Hinweis: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das Gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags wird folgenden schwerbehinderten Personengruppen gewährt:

    • Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 allein aufgrund der Sehbehinderung
    • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
    • Menschen mit Behinderungen mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres nicht nur vorübergehenden Leidens nicht ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      

    Verfahrensablauf

    • Eine Befreiung oder Ermäßigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
    • Verwenden Sie hierfür bitte das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es auch
      • bei Städten,
      • bei Gemeinden,
      • bei den zuständigen Behörden. 
    • Das Internet-Formular können Sie online ausfüllen.
    • Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es.
    • Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an den Beitragsservice.

    Fristen

    Antrag auf Befreiung: innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde

    Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en