Denkmaleigenschaft FeststellungOnline erledigen

    Feststellung der Eigenschaft als Kulturdenkmal

    Hinweise für Dresden

    Wenn im Ausnahmefall nicht sicher ist, ob ein Gebäude tatsächlich ein Kulturdenkmal ist, können Sie diese Eigenschaft verbindlich durch einen Bescheid feststellen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dresden

    Wenn im Ausnahmefall nicht sicher ist, ob ein Gebäude tatsächlich ein Kulturdenkmal ist, können Sie diese Eigenschaft verbindlich durch einen Bescheid feststellen lassen.

    Grundsätzlich sind alle Kulturdenkmale in Kulturdenkmallisten erfasst. Die Aufnahme in die Kulturdenkmallisten hat jedoch keinerlei Rechtswirkungen. Sie ist nicht entscheidend für die Frage, ob es sich bei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt.

    Online-Dienst

    Denkmaleigenschaft feststellen

    ID: L100009_6009179-6003207-227-6004266-6000002

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    Landeshauptstadt Dresden (Landeshauptstadt Dresden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Külz-Ring 19

    01067 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 488 0

    Fax: +49 351 488 2231

    E-Mail: stadtverwaltung@dresden.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dresden

    Mit dem Antrag müssen Sie die Unterlagen einreichen, welche die Behörde zur Beurteilung benötigt. Es empfiehlt sich, vorab mit der Denkmalschutzbehörde die Details zu besprechen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dresden

    Den Antrag darf nur der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks stellen.

    Ein Gebäude ist ein Kulturdenkmal, wenn die Voraussetzungen des § 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes vorliegen. Dazu muss bei dem Gebäude die Denkmalfähigkeit und die Denkmalwürdigkeit vorliegen:

    • Denkmalfähigkeit: Das Objekt muss mindestens eine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche, städtebauliche oder landschaftsgestaltende Bedeutung haben.
    • Denkmalwürdigkeit: Ein denkmalfähiges Objekt ist nur dann denkmalwürdig, wenn ein öffentliches Erhaltungsinteresse an ihm besteht. Nicht jedes denkmalfähige Haus ist auch erhaltungswürdig, sondern nur dann, wenn das Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmals über subjektive Einzelinteressen hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung erlangt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsbehelf

    Hinweise für Dresden

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dresden

    Die Feststellung der Eigenschaft als Kulturdenkmal müssen Sie bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragen.

    Formulare:
    • Liste "Formulare/Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte

    (Sollten die Formulare - nach Bedienung der Ortsauswahl - nicht zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an die Denkmalschutzbehörde.)

    Die Denkmalschutzbehörde prüft im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege, ob das Gebäude ein Kulturdenkmal ist. Als Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen Feststellungsbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Dresden

     

    Kosten

    Hinweise für Dresden

    • Feststellung der Eigenschaft als Kulturdenkmal: EUR 30,00 bis 250,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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