Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

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    Hinweise für Leipzig

    Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Leipzig

    Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, Lebenspartnerschafts­urkunde

    Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.

    Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft

    Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Das betreffende Standesamt stellt Ihnen dann auf Antrag Lebenspartnerschaftsurkunden aus.

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    ID: L100009_2b0f380d39ed0ad8d614ec1b83ff4f8069fda0fea2eb5aa34c0944ec6d9ec398

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    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt (Abteilung Standesamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgplatz 1

    04109 Leipzig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0341 115

    E-Mail: standesamt@leipzig.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leipzig

    • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
    • bei Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
    • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leipzig

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Lebenspartnerschaftsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehepartner oder Ehepartnerin,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Lebenspartnerschaftsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbarem Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

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    Beantragung vor Ort im zuständigen Standesamt
    • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf:
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. 

    Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

    Beantragung ohne persönliches Erscheinen im Standesamt
    • Setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
      • Angaben zum Lebenspartner / zur Lebenspartnerin
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Sollten weitere Nachweise erforderlich sein, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.
    • Den Gebührenbescheid oder eine Zahlungsaufforderung erhalten Sie entweder vorab oder mit Zusendung der Urkunde.

    Fristen

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    Die Personenstandsregister werden nur befristet in der Urkundenstelle geführt:

    • Geburtenregister: 110 Jahre
    • Eheregister: 80 Jahre
    • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
    • Sterberegister: 30 Jahre

    Nach Fristablauf werden die Personenstandsregisteran das Gemeinde- beziehungsweise Stadtarchiv abgegeben. Anforderungen für Urkunden, die sich im Archiv befinden, werden automatisch dorthin weitergeleitet. Eine Abgabenachricht erfolgt nicht.

    Kosten

    Hinweise für Leipzig

    • EUR 15,00 Lebenspartnerschaftsurkunde/Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (erstes Exemplar)
    • EUR 7,00 bei gleichzeitiger Beantragung ab dem 2. Exemplar des gleichen Formates
    • kostenfrei bei Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung (Nachweis muss erbracht werden)
    • Nachnahmegebühr
    • eventuelle Suchgebühren, wenn bei der Anforderung keine genauen Angaben gemacht werden können

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Örtliche Besonderheiten:

    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • 80 Jahre Aufbewahrungsfrist im Standesamt. Dann hier zu beantragen im Stadtarchiv.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en