• Lohmen (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen)

Behinderung neu feststellen lassen (Änderungsantrag)

Für den Fall, dass sich Ihre bereits festgestellte Behinderung verschlimmert haben sollte beziehungsweise ein neues Leiden hinzugekommen ist, können Sie einen Neufeststellungsantrag stellen.

Beschreibung

Antrag auf Neufeststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach SGB IX (Änderungsantrag)

Für den Fall, dass sich Ihre bereits festgestellte Behinderung verschlimmert haben sollte beziehungsweise ein neues Leiden hinzugekommen ist, können Sie einen Neufeststellungsantrag stellen.

Online-Dienst

Behinderung feststellen lassen

ID: L100009_44034def0cf6f557964046e0ca5d4cbf122e95a623a6c8518059860f8e6808ef

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Referat Eingliederungs- und Behindertenhilfe (Referat Eingliederungs- und Behindertenhilfe)

Adresse

Hausanschrift

Dresdner Straße 107

01705 Freital

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Mit der Bitte um vorherige Terminabstimmung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03501 515 2245

E-Mail: schwerbehindertenrecht@landratsamt-pirna.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Den Antragsvordruck erhalten Sie auch in Papierform bei der zuständigen Stelle.

Weitere Unterlagen

Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie Ihrem Antrag umfassende Arztberichte mit einer genauen Beschreibung des Befundes oder die bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin befindlichen Untersuchungsunterlagen (zum Beispiel Facharztbriefe, Krankenhausberichte, Kurschlussgutachten, Röntgenbefunde) beifügen.

Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Beschwerden enthalten, reichen nicht aus. Eine Kostenerstattung für eingereichte ärztliche Atteste kann nicht zugesichert werden.

Es ist möglich, dass Ihre medizinischen Unterlagen zu einer Entscheidung nicht ausreichen. In diesem Fall müssen Sie mit einer ärztlichen Untersuchung und Begutachtung rechnen. Sie werden gegebenenfalls schriftlich zu einer Untersuchung eingeladen.

Voraussetzungen

Eine bei Ihnen bereits festgestellte Behinderung hat sich verschlimmert, beziehungsweise ein neues Leiden ist hinzugekommen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

Den Änderungsantrag stellen Sie schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular oder geben ihn bei der zuständigen Stelle mündlich zur Niederschrift.

  • Rufen Sie das Antragsformular über Amt24 ab oder fordern Sie es von der zuständigen Stelle in Papierform an.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus, achten Sie darauf, dass Sie Ihre behandelnden Ärzte beziehungsweise Ärztinnen eintragen und den Antrag unterschreiben.
  • Die zuständige Stelle steht Ihnen bei der Antragstellung zur Seite, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen beim Ausfüllen zu helfen.

Nach der Prüfung Ihres Antrages erteilt die zuständige Stelle einen Neufeststellungsbescheid, in dem die einzelnen Behinderungen, der Grad der Behinderung (GdB) und die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) angegeben werden. Dieser Bescheid wird auch dann ausgestellt, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt.

Fristen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Für die eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen können Kosten entstehen, die Sie selbst übernehmen müssen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

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