Behinderung neu feststellen lassen (Änderungsantrag)

    Für den Fall, dass sich Ihre bereits festgestellte Behinderung verschlimmert haben sollte beziehungsweise ein neues Leiden hinzugekommen ist, können Sie einen Neufeststellungsantrag stellen.

    Beschreibung

    Antrag auf Neufeststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach SGB IX (Änderungsantrag)

    Für den Fall, dass sich Ihre bereits festgestellte Behinderung verschlimmert haben sollte beziehungsweise ein neues Leiden hinzugekommen ist, können Sie einen Neufeststellungsantrag stellen.

    Online-Dienst

    Behinderung feststellen lassen

    ID: L100009_29bf1887d1424f3a4a89289ea0d6aa1b3cd9b359de51416d7caea44d36bfaf57

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    22400 Sachgebiet Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld (22400 Sachgebiet Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlmannstraße 1-3

    09366 Stollberg

    Lieferanschrift

    Paulus-Jenisius-Straße 24

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 37296 591 3174

    Fax: +49 37296 591 3124

    E-Mail: sgb9@kreis-erz.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Den Antragsvordruck erhalten Sie auch in Papierform bei der zuständigen Stelle.

    Weitere Unterlagen

    Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie Ihrem Antrag umfassende Arztberichte mit einer genauen Beschreibung des Befundes oder die bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin befindlichen Untersuchungsunterlagen (zum Beispiel Facharztbriefe, Krankenhausberichte, Kurschlussgutachten, Röntgenbefunde) beifügen.

    Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Beschwerden enthalten, reichen nicht aus. Eine Kostenerstattung für eingereichte ärztliche Atteste kann nicht zugesichert werden.

    Es ist möglich, dass Ihre medizinischen Unterlagen zu einer Entscheidung nicht ausreichen. In diesem Fall müssen Sie mit einer ärztlichen Untersuchung und Begutachtung rechnen. Sie werden gegebenenfalls schriftlich zu einer Untersuchung eingeladen.

    Voraussetzungen

    Eine bei Ihnen bereits festgestellte Behinderung hat sich verschlimmert, beziehungsweise ein neues Leiden ist hinzugekommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Den Änderungsantrag stellen Sie schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular oder geben ihn bei der zuständigen Stelle mündlich zur Niederschrift.

    • Rufen Sie das Antragsformular über Amt24 ab oder fordern Sie es von der zuständigen Stelle in Papierform an.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus, achten Sie darauf, dass Sie Ihre behandelnden Ärzte beziehungsweise Ärztinnen eintragen und den Antrag unterschreiben.
    • Die zuständige Stelle steht Ihnen bei der Antragstellung zur Seite, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen beim Ausfüllen zu helfen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrages erteilt die zuständige Stelle einen Neufeststellungsbescheid, in dem die einzelnen Behinderungen, der Grad der Behinderung (GdB) und die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) angegeben werden. Dieser Bescheid wird auch dann ausgestellt, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweis: Für die eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen können Kosten entstehen, die Sie selbst übernehmen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en