Elterngeld beantragen
Beschreibung
Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können das Elterngeld auch erhalten, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Varianten:
- Basiselterngeld,
- ElterngeldPlus und
- Partnerschaftsbonus.
Diese Bezugsvarianten können Sie als Eltern in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombinieren.
Wie lange und in welche Höhe wird Elterngeld gezahlt?
Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die Lebensmonate Ihres Kindes.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Bezugsvariante Sie wählen.
Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen.
- Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
- ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.
Ab dem 15. Lebensmonat muss das Elterngeld in jedem Monat von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen werden (lückenloser Bezug).
Die Höhe Ihres Elterngelds ist ebenfalls abhängig von der Bezugsvariante und Ihrem Einkommen.
- Das Basiselterngeld beträgt zwischen EUR 300,00 und EUR 1.800,00 im Monat.
- Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen zwischen EUR 150,00 und EUR 900,00.
Außerdem spielen bei der Höhe des Elterngeldes noch folgende Fragen eine Rolle:
- Wie viel Einkommen hatten Sie bisher?
- Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?
- Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
- Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
- Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kindschaftsrecht und Elterngeld (Kindschaftsrecht und Elterngeld)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1128
09581 Freiberg
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: elterngeldstelle@landkreis-mittelsachsen.de
Telefon Festnetz: +49 3731 799 6355
Fax: 03731 799 6495
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
- Antrag
- Bescheinigungen
- Erklärung zum Einkommen
Weitere Unterlagen
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
- Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (Arbeitgeberzuschuss)
- Falls Sie während des Bezugs von Elterngeld erwerbstätig sind: Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten beziehungsweise Erklärung über Ihre Arbeitszeit, falls Sie selbstständig sind sowie Nachweise über Ihr Einkommen, das Sie erhalten
Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
Ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antrag beziehungsweise dem Merkblatt zum Antrag auf Elterngeld.
Voraussetzungen
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (in der Regel das Kalenderjahr) war
- nicht höher als EUR 250.000,00 bei Elternpaaren nicht höher als EUR 300.000,00
- nicht höher als EUR 200.000,00 bei Elternpaaren und Alleinerziehenden.
Elterngeld können Sie bekommen
- für Ihr leibliches Kind,
- für das leibliche Kind Ihres Ehepartners oder Ihres Lebenspartners,
- für Ihr Adoptivkind,
- in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder.
Elterngeld kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsamen mit Ihrem Partner stellen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1 bis 14 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Um Elterngeld erhalten zu können, stellen Sie einen schriftlichen oder digitalen Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle (zuständige Stelle).
Online-Antrag
Erstellen Sie Ihren Antrag mithilfe des elektronischen Assistenten im Online-Portal "Onlineantrag Elterngeld" (siehe –> Onlineantrag).
Wichtiger Hinweis: Das zusätzliche Feature der elektronischen Unterschrift mittels BUNDID ist zurzeit nicht vorhanden und kann in Kürze wieder genutzt werden. Die Anlagen und Daten können unabhängig von dem erforderlichen Ausdruck und der Unterschrift des kurzen Antragsformulars vollständig elektronisch übersandt werden.
schriftlicher Antrag
- Sie können Ihren Antrag und die weiteren Unterlagen auch in Papierform bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen.
- Die erforderlichen Formulare beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> weitere Formulare). Die Anzeige erscheint nach der Ortsauswahl. Alternativ erhalten Sie die Vordrucke auch bei Ihrer Elterngeldstelle.
- Fügen Sie bitte die im Antrag geforderten Unterlagen und Nachweise bei und unterschreiben den Antrag. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen kann, muss er Ihren Antrag auch unterschreiben.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen persönlich oder per Post bei Ihrer Elterngeldstelle ein.
Änderungen mitteilen
Sollten sich während der Bezugsmonate Änderungen ergeben (etwa weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöht oder reduziert haben), müssen Sie dies der zuständigen Elterngeldstelle mitteilen. Diese entscheidet, ob Ihnen noch Elterngeld zusteht oder ob Sie einen Teil zurückzahlen müssen.
Hinweis: Bei fachlichen Fragen zum Ausfüllen des Antrages wenden Sie sich bitte an ihre jeweilige Elterngeldstelle. Bei technischen Fragen zum Elterngeld Onlineantrag steht Ihnen das Servicetelefon unter 0371/577 513 jeweils Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Fristen
- Beantragung: frühestens nach Geburt Ihres Kindes
- rückwirkende Zahlung: maximal für 3 Lebensmonate
Hinweis: Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes stellen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen