Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass beantragen

    Hinweise für Leipzig

    Ihre Kostenbeteiligung an der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder der Tagespflege kann Ihnen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Das trifft zu, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

    Beschreibung

    Hinweise für Leipzig

    Ihre Kostenbeteiligung an der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder der Tagespflege kann Ihnen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Das trifft zu, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB XII,
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag

    Eine Ermäßigung oder ein Erlass des Elternbeitrags ist auch möglich, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist.

    Hinweis: Ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung geht oder in die Kindertagesstätte eines freien Trägers, spielt dabei keine Rolle.

    Online-Dienst

    Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Familie - Elternbeiträge ( Amt für Jugend und Familie - Elternbeiträge)

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 26

    04229 Leipzig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0341 123 4400

    Fax: 0341 123 4497

    E-Mail: ja-51.43@leipzig.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leipzig

    • bei Bezug einer Sozialleistung die entsprechenden Nachweise (Beispiele: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistung, Grundsicherung) andernfalls:
      • Kopie des Betreuungsvertrages bei Einrichtungen freier Träger
      • Nachweise des Einkommens wie Gehaltsabrechnungen, BAföG-Bescheide
      • Nachweis der Mietkosten
      • bei selbst genutztem Eigenheim: Nachweis über Zinszahlungen und so genannte kalte Nebenkosten wie Grundsteuer, Wasser- / Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr
      • Belege über Beiträge für Versicherungen und andere regelmäßige Ausgaben

      Hinweis: Die kommunalen Träger verlangen unterschiedliche Nachweise über die Einkommenssituation. Diese hängen auch davon ab, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin angestellt ist oder freiberuflich arbeitet, studiert oder arbeitslos ist. Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leipzig

    • Wer den Antrag stellt, muss mit dem betreuten Kind in einem Haushalt leben und das Sorgerecht haben.
    • Nachweis, dass die Belastung mit dem vollen Elternbeitrag nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Leipzig

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leipzig

    Den Antrag auf Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen – in der Regel beim Jugendamt.

    • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
    • Den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein, diese prüft, in welchem Umfang Ihnen der Beitrag zuzumuten ist.
    • Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Hinweise für Leipzig

    • Gewährungsdauer: laut Bescheid
      Verlängerung: auf Antrag (Beantragung vor Fristablauf)

    Kosten

    Hinweise für Leipzig

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leipzig

    Bitte beachten Sie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Diese umfassen, je nach Lebenslage, folgende Dokumente:

     

    • Kopie des Betreuungsvertrages bei Einrichtungen in freier Trägerschaft
    • Erhalten Sie eine der folgenden Sozialleistungen: Wohngeld, Asylbewerberleistung, Kinderzuschlag, ALG II (auch Aufstockung), Sozialhilfe → bitte nur vollständigen Bescheid (alle Seiten und Berechnungsbögen) einreichen.

     Sollten Sie (derzeit) keine der oben genannten Sozialleistungen erhalten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

    Einkommen

    • die letzten drei Nettomonatseinkommen inklusive Sonderzuwendungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Prämien), ggf. Nachweis über Familienversicherung
    • Umsatzprämien, Zulagen und/oder Zuschläge
    • Arbeitslosengeld I, Rente, Halbwaisenrente, Umschulungsgeld
    • Krankengeld, Mutterschaftsgeld
    • Elterngeld, Landeserziehungsgeld

    Nachweis über Aufenthalt entsprechend Zuwanderungsgesetz

    • Aktuelle Aufenthaltstitel der Familienmitglieder

    Für Studenten und Auszubildenden gilt

    • BAföG-Bescheid, Stipendien
    • aktuelle Studienbescheinigung
    • Höhe der Unterhaltszahlung von den Eltern
    • Bescheid über Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe mit Anlage/Nachweis Kinderbetreuungskosten

    Kindergeld

    • Kindergeldbescheid und aktueller Kontoauszug des Kindergeldes
    • Erhalten Sie Kinderbetreuungskosten (BAB, Jobcenter, Arbeitgeber)? Bitte Nachweis einreichen

    Unterhaltszahlung

    • Unterhaltszahlung entsprechend Urteil, Unterhaltstitel oder Unterhaltsvereinbarung und Kontoauszug aktuelle Zahlung
    • Bescheid bei staatlicher Vorauszahlung (Unterhaltsvorschuss) und Kontoauszug aktuelle Zahlung

    Mietkosten

    • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (Kontoauszug)
    • tatsächliche Aufwendungen bei Haus- und Wohneigentum

    Versicherungen

    • Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung (Police und aktueller Kontoauszug)
    • private Kranken- und Rentenversicherung
    • Riesterrente

    Nachweis über sonstige Einkünfte und Belastungen z. B.

    • Mieteinnahmen und Zinsbelastungen
    • Nachweis über Fahrtkosten zur Arbeit

    Nachweis bei Selbstständigkeit

    • Kranken-, Renten- und/oder Lebensversicherung
    • letzte Einkommenssteuererklärung mit allen Unterlagen
    • Gewinn- und Verlustrechnung oder aktuelle BWA (Betriebswirtschaftsanalyse)
    • letzter Steuerbescheid

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en