Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass beantragen
Hinweise für Leipzig
Beschreibung
Hinweise für Leipzig
Ihre Kostenbeteiligung an der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder der Tagespflege kann Ihnen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Das trifft zu, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB XII,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Eine Ermäßigung oder ein Erlass des Elternbeitrags ist auch möglich, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist.
Hinweis: Ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung geht oder in die Kindertagesstätte eines freien Trägers, spielt dabei keine Rolle.
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Ansprechpartner
Amt für Jugend und Familie - Elternbeiträge ( Amt für Jugend und Familie - Elternbeiträge)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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- bei Bezug einer Sozialleistung die entsprechenden Nachweise (Beispiele: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistung, Grundsicherung) andernfalls:
- Kopie des Betreuungsvertrages bei Einrichtungen freier Träger
- Nachweise des Einkommens wie Gehaltsabrechnungen, BAföG-Bescheide
- Nachweis der Mietkosten
- bei selbst genutztem Eigenheim: Nachweis über Zinszahlungen und so genannte kalte Nebenkosten wie Grundsteuer, Wasser- / Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr
- Belege über Beiträge für Versicherungen und andere regelmäßige Ausgaben
Hinweis: Die kommunalen Träger verlangen unterschiedliche Nachweise über die Einkommenssituation. Diese hängen auch davon ab, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin angestellt ist oder freiberuflich arbeitet, studiert oder arbeitslos ist. Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
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- Wer den Antrag stellt, muss mit dem betreuten Kind in einem Haushalt leben und das Sorgerecht haben.
- Nachweis, dass die Belastung mit dem vollen Elternbeitrag nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 15 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen, SächsKitaG)
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Pauschalierte Kostenbeteiligung
Rechtsbehelf
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Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
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Den Antrag auf Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen – in der Regel beim Jugendamt.
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein, diese prüft, in welchem Umfang Ihnen der Beitrag zuzumuten ist.
- Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Fristen
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- Gewährungsdauer: laut Bescheid
Verlängerung: auf Antrag (Beantragung vor Fristablauf)
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Bitte beachten Sie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Diese umfassen, je nach Lebenslage, folgende Dokumente:
- Kopie des Betreuungsvertrages bei Einrichtungen in freier Trägerschaft
- Erhalten Sie eine der folgenden Sozialleistungen: Wohngeld, Asylbewerberleistung, Kinderzuschlag, ALG II (auch Aufstockung), Sozialhilfe → bitte nur vollständigen Bescheid (alle Seiten und Berechnungsbögen) einreichen.
Sollten Sie (derzeit) keine der oben genannten Sozialleistungen erhalten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Einkommen
- die letzten drei Nettomonatseinkommen inklusive Sonderzuwendungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Prämien), ggf. Nachweis über Familienversicherung
- Umsatzprämien, Zulagen und/oder Zuschläge
- Arbeitslosengeld I, Rente, Halbwaisenrente, Umschulungsgeld
- Krankengeld, Mutterschaftsgeld
- Elterngeld, Landeserziehungsgeld
Nachweis über Aufenthalt entsprechend Zuwanderungsgesetz
- Aktuelle Aufenthaltstitel der Familienmitglieder
Für Studenten und Auszubildenden gilt
- BAföG-Bescheid, Stipendien
- aktuelle Studienbescheinigung
- Höhe der Unterhaltszahlung von den Eltern
- Bescheid über Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe mit Anlage/Nachweis Kinderbetreuungskosten
Kindergeld
- Kindergeldbescheid und aktueller Kontoauszug des Kindergeldes
- Erhalten Sie Kinderbetreuungskosten (BAB, Jobcenter, Arbeitgeber)? Bitte Nachweis einreichen
Unterhaltszahlung
- Unterhaltszahlung entsprechend Urteil, Unterhaltstitel oder Unterhaltsvereinbarung und Kontoauszug aktuelle Zahlung
- Bescheid bei staatlicher Vorauszahlung (Unterhaltsvorschuss) und Kontoauszug aktuelle Zahlung
Mietkosten
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (Kontoauszug)
- tatsächliche Aufwendungen bei Haus- und Wohneigentum
Versicherungen
- Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung (Police und aktueller Kontoauszug)
- private Kranken- und Rentenversicherung
- Riesterrente
Nachweis über sonstige Einkünfte und Belastungen z. B.
- Mieteinnahmen und Zinsbelastungen
- Nachweis über Fahrtkosten zur Arbeit
Nachweis bei Selbstständigkeit
- Kranken-, Renten- und/oder Lebensversicherung
- letzte Einkommenssteuererklärung mit allen Unterlagen
- Gewinn- und Verlustrechnung oder aktuelle BWA (Betriebswirtschaftsanalyse)
- letzter Steuerbescheid
Gültigkeitsgebiet
Sachsen