Flugverkehrskontrollfreigabe zur besonderen Benutzung des kontrollierten Luftraums Erteilung für Massenaufstiege von KinderballonenOnline erledigen

    Massenaufstieg von Kinderluftballons, Freigabe durch die Flugsicherung beantragen

    Sollen Luftballon-Bündel oder 500 und mehr Ballons auf einmal aufsteigen, müssen Sie die Deutsche Flugsicherung (DFS) informieren und deren Zustimmung einholen.

    Beschreibung

    Antrag nach § 21 Luftverkehrs-Ordnung für einen Massenaufstieg von Luftballonen

    Sollen Luftballon-Bündel oder 500 und mehr Ballons auf einmal aufsteigen, müssen Sie die Deutsche Flugsicherung (DFS) informieren und deren Zustimmung einholen.

    Kinderluftballons aufsteigen zu lassen, ist ein beliebter Höhepunkt vieler Veranstaltungen. Der Aufstieg einer größeren Anzahl von Ballons ist aber nicht uneingeschränkt möglich, denn dies kann zu einer Gefahr für den Luftverkehr werden.

    Achtung! In Flughafennähe brauchen Sie immer eine Freigabe, auch wenn nur wenige Ballons aufsteigen.

    Online-Dienst

    Massenaufstieg von Kinderluftballons, Online-Antrag

    ID: L100009_6004206-6000363-1-6005002-6000222

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dresden (Dresden)

    Kontakt

    E-Mail: info@dfs.de

    Fax: +49 351 8825-195

    Telefon Festnetz: +49 351 8825-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zu Ihrem Antrag beziehungsweise im Online-Formular sind folgende Angaben erforderlich:

    • Ihre Kontaktdaten
    • Adresse des Startortes
    • Datum
    • Uhrzeit
    • Anzahl der Luftballons

    Voraussetzungen

    Die Freigabe durch die Deutsche Flugsicherung ist in der unmittelbaren Umgebung von Flughäfen (Kontrollzone) erforderlich für den Aufstieg von:

    • 500 und mehr Ballons
    • gebündelten Ballons (Ballontrauben)
    • Ballons mit daran befestigten Gegenständen

    Die Antragstellenden sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zum Brandschutz eingehalten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

     

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bitte vor Antragstellung bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), ob eine Freigabe erforderlich ist.

    Antragstellung

    Stellen Sie Ihren Antrag online bei der Deutschen Flugsicherung (siehe Liste "Formulare & Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte)

    Prüfung und Freigabe
    • Anhand des Aufstiegsorts überprüft die Deutsche Flugsicherung, ob die Freigabe erteilt werden kann.
    • Die Entscheidung hängt immer vom Einzelfall ab, sie kann mit Auflagen verbunden werden.
    • Sie erhalten telefonisch oder schriftlich Bescheid.

    Fristen

    Antragsbearbeitung: etwa 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    circa 2 Wochen

     

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en