Handwerksrolle, Eintragung ändern
Beschreibung
Sollte sich bei Ihnen eine Änderung bezüglich Ihrer Eintragung in der Handwerksrolle ergeben, müssen Sie diese unverzüglich der Handwerkskammer und dem zuständigen Gewerbeamt melden.
Meldung zu Änderung der Daten muss unter anderem dann erfolgen, wenn
- sich Adressdaten von Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie eingetragener Betriebsstätten ändern,
- sich elektronische Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ändern,
- sich Angaben zu Vertretungsberechtigten sowie Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ändern,
- eine Betriebsstätte gelöscht oder eine weitere Betriebsstätte eingetragen werden soll
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Online-Dienst
Serviceportal handwerk digital
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer zu Leipzig (Handwerkskammer zu Leipzig)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
04004 Leipzig
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Nachweise und Zeugnisse
- Gewerbeummeldung des zuständigen Gewerbeamtes
Voraussetzungen
- Eine natürliche oder juristische Personen oder eine Personengesellschaft kann grundsätzlich nur in die Handwerksrolle eingetragen werden, wenn in seiner Person die Voraussetzungen zum selbstständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe erfüllt (§ 1 Abs. 1 HwO) sind.
- Eine Eintragung ist auch dann möglich, wenn ein Betriebsleister beschäftigt wird, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder mit einem verwandten Handwerk erfüllt.
Hinweis: Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausnahmebewilligung stellen Sie persönlich, schriftlich oder online bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA); je nach Angebot können Sie das Antragsformular im Internet abrufen oder den Onlinedienst nutzen (siehe –> Onlineantrag).
Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Handwerkskammer über den Ablauf des Verfahrens und die Unterlagen, die in Ihrem speziellen Fall nötig sind ("Erforderliche Unterlagen").
Fristen
aufwandsabhängig
Kosten
variabel (gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen