Eintragung in einem Handwerksregister Löschung des Handwerkbetriebs (auf Antrag)

    Handwerksrolle, Eintragung löschen

    Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreiben möchten, muss eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgen. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreiben möchten, muss eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgen. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist.

    Tipp: Die sächsischen Handwerkskammern (HWK) bieten auf ihren Internetseiten umfassende Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle an.

    Hinweis: Die Eintragung in der Handwerksrolle kann auch von Amts wegen gelöscht werden, wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Online-Dienst

    Serviceportal handwerk digital

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    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer zu Leipzig (Handwerkskammer zu Leipzig)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dresdner Straße 11/13

    04103 Leipzig

    Postfachadresse

    Postfach 100465

    04004 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-leipzig.de

    Fax: +49 341 2188-499

    Telefon Festnetz: +49 341 2188-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung des zuständigen Gewerbeamtes
    • Antrag auf Löschung einer Eintragung aus der Handwerksrolle
    • Handwerkskarte oder Gewerbekarte

    Voraussetzungen

    • Wenn Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht mehr erfüllen, ist Ihre Eintragung in der Handwerksrolle auf Antrag oder von Amts wegen zu löschen.
    • Mit der vollzogenen Löschung erlischt Ihre Berechtigung, das betreffende Handwerk auszuüben.
    • Beachten Sie, dass eine bloße Abmeldung beim Gewerbeamt nicht automatisch zur Löschung Ihrer Eintragung in der Handwerksrolle führt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Den Löschungsantrag stellen Sie persönlich, schriftlich oder online bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA); je nach Angebot können Sie das Antragsformular im Internet abrufen oder den Onlinedienst nutzen (siehe –> Onlineantrag).

    Fristen

    • Beantragung: sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en