Parkausweis für Bewohner beantragen
Hinweise für Leipzig
Beschreibung
Hinweise für Leipzig
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern und Autofahrerinnen bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Ordnungsamt - Sachgebiet Genehmigungen (Ordnungsamt - Sachgebiet Genehmigungen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0341 123 8538
Telefon Festnetz: 0341 123 8531
Telefon Festnetz: 0341 123 3434
Fax: 0341 123 8530
E-Mail: genehmigung@leipzig.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin, wenn der Antrag nicht von dieser Person gestellt wird
Voraussetzungen
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- Sie müssen im Bewohnerparkgebiet einen Wohnsitz gemeldet haben und dort auch tatsächlich wohnen.
- Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden.
- Im Falle der Nutzung eines nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuges ist eine Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen ist.
Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen kann die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Im Zweifel sollten Sie sich daher bei der zuständigen Stelle über die lokalen Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegebenenfalls in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Rechtsbehelf
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nicht anwendbar
Verfahrensablauf
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Die Beantragung ist je nach Regelung der Stadt oder Gemeinde persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Im Falle der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
Fristen
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Kosten
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Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung.
- Erster Parkausweis und jede Wiedererteilung: 30,70 Euro (Eine eventuell gewollte kürzere Gültigkeitsdauer reduziert diese Verwaltungsgebühr nicht.)
- Neuausstellung wegen Verlust oder Umschreibung auf ein anderes Fahrzeug innerhalb des Gültigkeitszeitraumes: 15,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen zur Erteilung von Parkausweisen für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig (nach § 45 Absatz 1b Ziffer 2a StVO) finden Sie hier: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-unddienstleistungen/dienstleistung/erteilung-von-parkausweisen-fuer-das-bewohnerparken-nach-45-abs-1bziffer-2a-stvo-539b010239e9c
Verlust des Parkausweises
Bei der Neuausstellung wegen Verlust innerhalb des Gültigkeitszeitraumes sind die Umstände des Abhandenkommens durch die Inhaberin/ den Inhaber des Parkausweises schriftlich darzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen