Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis für Bewohner beantragen

    Hinweise für Leipzig

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern und Autofahrerinnen bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.

    Beschreibung

    Hinweise für Leipzig

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern und Autofahrerinnen bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.

    Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

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    Bewohnerparkausweis beantragen

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Sachgebiet Genehmigungen (Ordnungsamt - Sachgebiet Genehmigungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prager Straße 118 - 136 Haus A

    04317 Leipzig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0341 123 8538

    Telefon Festnetz: 0341 123 8531

    Telefon Festnetz: 0341 123 3434

    Fax: 0341 123 8530

    E-Mail: genehmigung@leipzig.de

    Internet

    Sprachversion

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    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prager Straße 118 - 136 Haus A

    04317 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de

    Fax: 0341 123-8854

    Telefon Festnetz: 0341 123-8850

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leipzig

    • Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin, wenn der Antrag nicht von dieser Person gestellt wird

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leipzig

    • Sie müssen im Bewohnerparkgebiet einen Wohnsitz gemeldet haben und dort auch tatsächlich wohnen.
    • Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden.
    • Im Falle der Nutzung eines nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuges ist eine Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen ist.

    Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen kann die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Im Zweifel sollten Sie sich daher bei der zuständigen Stelle über die lokalen Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leipzig

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Leipzig

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leipzig

    Die Beantragung ist je nach Regelung der Stadt oder Gemeinde persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Im Falle der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.

    Fristen

    Hinweise für Leipzig

    ­

    Kosten

    Hinweise für Leipzig

    Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung.

    • Erster Parkausweis und jede Wiedererteilung: 30,70 Euro (Eine eventuell gewollte kürzere Gültigkeitsdauer reduziert diese Verwaltungsgebühr nicht.)
    • Neuausstellung wegen Verlust oder Umschreibung auf ein anderes Fahrzeug innerhalb des Gültigkeitszeitraumes: 15,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leipzig

    Weitere Informationen zur Erteilung von Parkausweisen für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig (nach § 45 Absatz 1b Ziffer 2a StVO) finden Sie hier: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-unddienstleistungen/dienstleistung/erteilung-von-parkausweisen-fuer-das-bewohnerparken-nach-45-abs-1bziffer-2a-stvo-539b010239e9c

    Verlust des Parkausweises

    Bei der Neuausstellung wegen Verlust innerhalb des Gültigkeitszeitraumes sind die Umstände des Abhandenkommens durch die Inhaberin/ den Inhaber des Parkausweises schriftlich darzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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