Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Hinweise für Groitzsch

    Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Beschreibung

    Hinweise für Groitzsch

    Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Hinweis: Bei der Beförderung einer Leiche innerhalb Sachsens ist kein Leichenpass erforderlich.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

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    Ansprechpartner

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    Stauffenbergstraße 4

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    Kontakt

    E-Mail: eu-service@lk-l.de

    Fax: 03437 98499 3333

    Telefon Festnetz: 03433 241 3333

    Internet

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    Gesundheitsamt (Gesundheitsamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 5

    04668 Grimma

    Hausanschrift

    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

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    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03433 241 2401

    Fax: 03433 241 7036

    E-Mail: gesundheitsamt@lk-l.de

    Internet

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    Stadt Groitzsch (Stadt Groitzsch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    04539 Groitzsch

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@groitzsch.de

    Fax: 034296 45-170

    Telefon Festnetz: 034296 45-0

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Groitzsch

    • Sterbeurkunde
    • vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • gegebenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts (bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person)

    Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt, ob Sie eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person) vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Groitzsch

    Überführung einer Leiche ins Ausland oder ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland, das durch Gesetz oder Verordnung einen Leichenpass vorsieht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Widerspruch (Einzelheiten im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Groitzsch

    Der Leichenpass muss von der für die Bestattung verantwortlichen angehörigen Person beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen schriftlich beantragt werden. Soweit verfügbar, verwenden Sie das Antragsformular.

    Fristen

    Hinweise für Groitzsch

    keine

    Kosten

    Hinweise für Groitzsch

    Ausstellung Leichenpass 42,00€

    Ausstellung Leichenpass – umfangreich 124,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en